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YOC AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 15.12.2010

YOC AG: Kapitalmaßnahmen

YOC AG  / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

15.12.2010 18:09

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

Kapitalmaßnahmen 

Berlin, 15. Dezember 2010 - Der Vorstand der YOC AG (Frankfurt, Prime Standard, ISIN DE0005932735) hat am 15. Dezember 2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 1.750.000,00, das eingeteilt ist in 1.750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2010/I gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung der YOC AG um bis zu EUR 137.000 auf bis zu EUR 1.887.000 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 137.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Aktie ('Neue Aktien') unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Der Vorstand der YOC AG nutzt hiermit die von der Hauptversammlung am 16. Juni 2010 beschlossene Ermächtigung.

Die Neuen Aktien werden von der WestLB AG, Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf, gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen, die Neuen Aktien ausschließlich an institutionelle Investoren auf der Grundlage des im sogenannten Bookbuilding-Verfahren festgelegten Emissionspreises zu verkaufen.

Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung dienen der Finanzierung des weiterhin schnellen organischen und anorganischen Wachstums. So können die Chancen der starken Marktentwicklung optimal genutzt werden. Insbesondere soll in die internationale Expansion, inklusive eines Markteintritts in die USA, sowie in den weiteren Ausbau der technologischen Marktführerschaft investiert werden.

Der Aufsichtsrat hat diesem Beschluss des Vorstands heute zugestimmt.
Berlin, den 15. Dezember 2010 

YOC AG
- Der Vorstand -
 
Ende der Ad-hoc Mitteilung



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Frau Nina Mecklenburger 
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