Außerordentliche Hauptversammlung am 01. Februar 2008 Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der WINDSOR AG, die am 01. Februar 2008 im Ludwig-Erhard-Haus in der Fasanenstraße in Berlin stattgefunden hat, wurden die folgenden Bestätigungsbeschlüsse gemäß § 244 AktG mit einer deutlichen Mehrheit des jeweils vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals gefasst: TOP 3 zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates mit 99,82 % sowie TOP 4 zur Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit 99,82 %. Des Weiteren wurden den folgenden Beschlüssen mit einer deutlichen Mehrheit des jeweils vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals entsprochen: TOP 5 zur Satzungsänderung mit 93,32 % sowie TOP 6 zur Wahl des Aufsichtsrates mit 99,99 %. Der Tagesordnungspunkt 2 'Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Punkt 2 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 25.07.2007 über die Verwendung des Bilanzgewinns' wurde nicht gebilligt, da ein Großaktionär gegen die Dividendenzahlung gestimmt hat. Dieser gab als Begründung an, dass man sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt sehen möchte, man wolle sich vor dem Hintergrund des bereits seit längerem angekündigten und geplanten Verkaufs der WINDSOR-Anteile 'bereichern'. Gegen die Ladung zu dieser Hauptversammlung sowie gegen alle Tagesordnungspunkte wurde von fast denselben Aktionären Widerspruch zu Protokoll erklärt, die auch schon auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.07.2007 Widerspruch angemeldet und eine Anfechtungsklage initiiert hatten. Die WINDSOR AG wird Sie über die weitere Verfahrensweise informieren. Berlin, im Februar 2008 Der Vorstand
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