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vPE WertpapierhandelsBank AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 18.06.2020

Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln gegen den Aufhebungsbescheid der BaFin vom 29.05.2020 (betreffend Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) / Veränderung im Vorstand

vPE WertpapierhandelsBank AG / Schlagwort(e): Personalie/Personalie
Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln gegen den Aufhebungsbescheid der BaFin vom 29.05.2020 (betreffend Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) / Veränderung im Vorstand

18.06.2020 / 19:24 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 18. Juni 2020

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln gegen den Aufhebungsbescheid der BaFin vom 29.05.2020 (betreffend Erlaubnis gemäß § 32 Abs. 1 KWG für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) / Veränderung im Vorstand

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat der vPE WertpapierhandelsBank AG ("vPE") mit Bescheid vom 29.05.2020 gemäß § 32 KWG erteilte bzw. die nach §§ 64i Abs. 1 Satz 1, 64j Abs. 1 und 64l Abs. 1 Satz 1 KWG ihr als erteilt geltende Erlaubnis zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts, der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, des Platzierungsgeschäfts, der Abschlussvermittlung, der Finanzportfolioverwaltung, der Drittstaateneinlagevermittlung, des Factorings, des Finanzierungsleasings, der Anlageverwaltung aufgehoben ("BaFin-Bescheid").

Die vPE hat am 12.06.2020 gegen den BaFin-Bescheid bei der BaFin Widerspruch eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung des BaFin-Bescheids (§ 80 Abs. 4 VwGO) beantragt. Am 18.06.2020 hat die vPE die vorgenannten Rechtsmittel begründet.

Ferner hat die vPE am 12.06.2020 beim Verwaltungsgericht Frankfurt Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO eingereicht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der vPE gegen den BaFin-Bescheid anzuordnen. Am 18.06.2020 hat die vPE den vorgenannten Antrag begründet sowie Antrag auf Erlass eines Zwischenbescheids in Form eines sog. "Hängebeschlusses" eingereicht.

Der Aufsichtsrat der vPE hat in seiner Sitzung am 17.06.2020 Herrn Heinrich Hartmann unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BaFin und der Deutschen Bundesbank mit Wirkung vom 17.06.2020 für die Dauer von einem Jahr zum Mitglied des Vorstandes bestellt.

Kontakt:
vPE WertpapierhandelsBank AG / Herr Wolfgang Huber
Maximiliansplatz 17
80333 München
Tel: +49 (0)89 296 491
Fax: +49 (0)89 225 060
Email: huber@vpeag.de

Unternehmen:

vPE WertpapierhandelsBank AG, Maximiliansplatz 17, 80333 München, Deutschland, Telefon: 089/296491, Fax: 089/225060, E-Mail: huber@vpeag.de, Internet: www.vpeag.com

ISIN: DE0006911605, WKN: 691160, Börsen: Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board), München (m:access)


18.06.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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