Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 wurde uns namens und im Auftrag von Herrn Robin Brühmüller mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung des Meldepflichtigen gemäß §§ 33, 34 WpHG vom 17. Mai 2021 bezüglich der am 17. Mai 2021 erfolgten Überschreitung der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte an der Vossloh Aktiengesellschaft durch Zurechnung über die unter Ziffer 8 der Anlage zur Stimmrechtsmitteilung aufgeführten Gesellschaften gemäß § 43 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG)
a) Die indirekte Beteiligung des Meldepflichtigen an der Vossloh AG wird dem Meldepflichtigen in Folge der Annahme des Amtes als Testamentsvollstrecker über die Anteile des verstorbenen Heinz Hermann Thiele an der Stella Vermögensverwaltungs GmbH zugerechnet. Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der Vossloh AG durch den Meldepflichtigen dient daher weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der Vossloh AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Der Meldepflichtige strebt derzeit über die Ausübung der Stimmrechte bei etwaigen Beschlussfassungen der Hauptversammlung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hinaus keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Vossloh AG an.
d) Der Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Vossloh AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Für den Erwerb der Stimmrechte wurden weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet. Der (mittelbare) Erwerb erfolgte im Rahmen der Testamentsvollstreckung über den Nachlass des verstorbenen Heinz Hermann Thiele.