Herr Stefan Caps-Kuhn, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 28.03.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 25%-Schwelle vom 18.03.2019 über Folgendes informiert:
- Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Schenkung von Aktien durch Dr. Roland Caps zu erlangen; dabei wird sich die Gesamtzahl der Stimmrechte nicht verändern, da die zu verschenkenden Aktien bereits zu diesem Zeitpunkt nach § 34 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.
- Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
- Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
- Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte in Teilen aus dem Eigenkapital des Mitteilungspflichtigen sowie durch Schenkung von Aktien.