In seiner Sitzung vom 29. Mai 2018 hat der Aufsichtsrat von Uniper beschlossen, den Uniper-Aktionären zu empfehlen, das Ergänzungsverlangen der Cornwall (Luxembourg) S.à.r.l. auf Sonderprüfung abzulehnen.
Der Aufsichtsrat hat die durch den Sonderprüfungsantrag der Aktionärin Cornwall im Raum stehenden Behauptungen gegen den Uniper-Vorstand umfassend geprüft und rechtlich bewertet: Aus Sicht des Aufsichtsrates hat der Vorstand alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben beachtet und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ausschließlich im Interesse der Uniper und deren Aktionäre gehandelt. Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen des Vorstands, insbesondere im Hinblick auf das Behinderungsverbot im Sinne des § 33 WpÜG, gibt es nicht.
Zur Empfehlung des Aufsichtsrates sagt der Vorsitzende, Dr. Bernhard Reutersberg: "Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, den Antrag auf Sonderprüfung zu unterstützen. Ich bin mit der Arbeit des Vorstands sehr zufrieden und habe keinerlei Anlass, an der Rechtschaffenheit seines Handelns zu zweifeln. Der Vorstand hat in den letzten Jahren Uniper sehr erfolgreich weiterentwickelt."
Den genauen Wortlaut der Stellungnahme des Aufsichtsrates finden Sie unter https://ir.uniper.energy/websites/uniper/German/6505/hauptversammlung.html
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