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DGAP-Ad-hoc News vom 28.05.2013

Landgericht Köln weist telegate-Klage gegen Deutsche Telekom AG in erster Instanz ab: telegate AG plant Berufung

telegate AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

28.05.2013 16:01

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


München / Planegg, 28. Mai 2013 - Das Landgericht Köln hat heute eine Klage der telegate AG gegen die Deutsche Telekom AG (Aktenzeichen: 87 O 7/06) erstinstanzlich abgewiesen. Gegenstand der Klage ist ein Schadenersatz wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens in einer Mindesthöhe von 86 Millionen Euro. Die telegate AG ist von dieser Entscheidung überrascht, da das kartellrechtswidrige Verhalten der Deutsche Telekom AG in Bezug auf die missbräuchlich überhöhten Datenkosten bereits in einem 2012 abgeschlossenen Verfahren durch den Bundesgerichtshof endgültig festgestellt wurde.
In dem aktuellen Verfahren geht es um den Ersatz von Schäden, die der telegate AG während der Liberalisierungsphase des telefonischen Auskunftsmarktes durch rechtswidrig überhöhte Datenkosten seitens der Deutsche Telekom AG entstanden sind. Die Entscheidungsgründe für das heutige Urteil liegen noch nicht vor.

Die telegate AG wird nach Erhalt der Entscheidungsgründe umgehend die Erfolgsaussichten einer Berufung prüfen, die das Unternehmen nach aktuellem Stand als gut einschätzt.



Kontakt:
Anja Meyer
telegate AG
Tel.: 089/ 8954-1188 
Fax: 089/ 8954-1189
E-Mail: anja.meyer@telegate.com


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