| 
                                     
                                       VERGÜTUNG DER IM GESCHÄFTSJAHR 2023 AKTIVEN VORSTANDSMITGLIEDER
                                       
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             | 4.1. | 
                                             
                                                 
                                                   GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2023
                                                   
                                                 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                     
                                    Die nachfolgenden Vergütungstabellen weisen als gewährte und geschuldete Vergütung diejenigen Vergütungen aus, für die das
                                       jeweilige Vorstandsmitglied die zugrunde liegenden Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 vollständig erbracht hat. Dazu zählen
                                       für das Geschäftsjahr 2023
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 die im Geschäftsjahr 2023 ausgezahlte Festvergütung und die Nebenleistungen, 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 der für das Geschäftsjahr 2023 zu zahlende Jahresbonus, auch wenn die Auszahlung erst 2024 nach Billigung des Konzernabschlusses
                                                   erfolgt,
                                                 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 der Auszahlungsbetrag aus der LTIP-Tranche 2021 - 2023 (die sich noch nach dem Vergütungssystem 2015 richtet), auch wenn die
                                                   Auszahlung erst 2024 nach Billigung des Konzernabschlusses erfolgt.
                                                 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                     
                                    Die Vergütungstabellen enthalten keine „geschuldete“ Vergütung im Sinne von „rechtlich bestehenden Verbindlichkeiten über Vergütungsbestandteile, die fällig sind, aber noch nicht erfüllt wurden“, da sämtliche Vergütungsverpflichtungen vollständig erfüllt wurden.
                                     
                                    Daneben weisen die Vergütungstabellen den relativen Anteil aller festen und variablen Vergütungsbestandteile an der Gesamtvergütung
                                       aus. Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile
                                       gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             | 4.2. | 
                                             
                                                 
                                                   TABELLARISCHE ÜBERSICHT
                                                     
                                                 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                       3 Mit der Vergütung ist auch die Aufsichtsratstätigkeit für die Swedencare AB abgegolten.  
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                       4 Mit der Vergütung sind auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der Swedencare AB und der Probi AB abgegolten  
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                       5 Für die Aufsichtsratstätigkeit bei der Probi AB erhielt Herr Dr. Andreas im Jahr 2023 eine Vergütung von 320.000 SEK.
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             | 4.3. | 
                                             
                                                 
                                                   VARIABLE VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2023
                                                   
                                                 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                       
                                          
                                             | 4.3.1. | 
                                             
                                                 
                                                   LEISTUNGSKRITERIEN DER VARIABLEN VERGÜTUNG
                                                   
                                                 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             
                                             
                                          
                                          
                                             
                                                | 4.3.1.1. | 
                                                Jahresbonus 2023 | 
                                              
                                          
                                        
                                       
                                     
                                    Der Jahresbonus (STI) 2023 richtet sich nach den Vorgaben des Vorstandsvergütungssystems 2022. Mit jedem Vorstands- mitglied
                                       ist ein individueller Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung vertraglich vereinbart. Der STI orientiert sich zu 80 % an finanziellen
                                       und zu 20 % an nichtfinanziellen Leistungskriterien. Maßgebliche finanzielle Leistungskriterien für den STI sind:
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 das währungsbereinigte organische Netto-Umsatzwachstum (Gewichtung: 30 %), 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 die währungsbereinigte EBITDA-Marge („Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation“/Ergebnis vor Zinsen,
                                                   Steuern und Abschreibungen) (Gewichtung: 30 %) und
                                                 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 der währungsbereinigte Business Free Cashflow („BFCF“) in % vom Umsatz (Gewichtung: 20 %). 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                     
                                    Als nichtfinanzielle Leistungskriterien kann der Aufsichtsrat ESG-Ziele oder strategische Ziele heranziehen. Maßgebliche Nachhaltigkeitsziele
                                       für den STI sind
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 für alle Vorstände: Verringerung der absoluten Treibhausgasemissionen (Scope 3) um 3 % (Gewichtung 10 %); 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 für Herrn Dr. Heinz-Jürgen Bertram, Herrn Dr. Jörn Andreas und Herrn Dr. Jean-Yves Parisot: Umsetzung des Lieferkettensorgfaltsgesetzes
                                                   (LkSG) in 2023 (Gewichtung 10 %);
                                                 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 für Herrn Olaf Klinger: Integration der EU-Taxonomie-Verordnung im Symrise Geschäftsbericht 2023 (Gewichtung 10 %) und 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 für Frau Dr. Stephanie Coßmann: Globale Mitarbeiter-Befragung: Auswertung und Maßnahmen zur Befragung 2022 mit dem globalen
                                                   HR-Team definieren (Gewichtung 10 %).
                                                 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                     
                                    In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Vorstandsvergütungssystems 2022 hat der Aufsichtsrat der Symrise AG für das Geschäftsjahr
                                       2023 die Zielvorgaben für die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien unter Berücksichtigung der Jahresgeschäftsplanung
                                       und des jeweiligen Vorstandsbereichs festgelegt. Für jedes Leistungskriterium hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023
                                       einen Schwellenwert, und einen Zielerreichungskorridor bei einer Untererreichung oder Übererfüllung festgelegt.
                                     
                                    Hinsichtlich der Klimaziele wurde der Zielwert, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht, auf 3 % festgelegt. Der untere
                                       Schwellenwert, der einer Zielerreichung von 90 % entspricht, liegt bei 2 %, die obere Kappung erfolgt bei 4 %, was einer Zielerreichung
                                       von 110 % entspricht.
                                     
                                    Die finanziellen Ziele zahlen auf die Mittelfristziele 2025 ein, die die Gesellschaft in 2019 veröffentlicht hat. Die nicht-
                                       finanziellen Ziele zahlen auf die Nachhaltigkeitsziele ein, die ebenfalls bis 2025 festgeschrieben wurden. Die Zielerreichung
                                       wird neben der Darstellung unten auch im jährlichen Nachhaltigkeitsbericht dokumentiert.
                                     
                                    Zur Beurteilung des Pay for Performance-Zusammenhangs innerhalb des Jahresbonus werden die festgelegten Leistungskriterien,
                                       deren Gewichtung, die jeweiligen Zielvorgaben und Schwellen- sowie Maximalwerte sowie die Ist-Werte und die hieraus resultierenden
                                       Zielerreichungen offengelegt.
                                     
                                    Die folgende Übersicht fasst die zu Beginn des Geschäftsjahrs 2023 festgelegten Zielvorgaben und Schwellen- sowie Maximalwerte
                                       sowie die Ist-Werte und die hieraus resultierenden Zielerreichungen für die finanziellen Leistungskriterien im Jahresbonus
                                       für das Geschäftsjahr 2023 zusammen:  
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                        Die folgende Übersicht stellt zudem die Zielerreichungen in den nichtfinanziellen Leistungskriterien dar und fasst die Gesamtzielerreichung
                                       sowie den Auszahlungsbetrag pro Vorstandsmitglied im Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2023 zusammen:  
                                     
                                    
                                       
                                          
                                       
                                    
                                    
                                       
                                          
                                       
                                    
                                    
                                       
                                          
                                       
                                    
                                    
                                        Zur Sicherstellung einer angemessenen Incentivierung der Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat im Einklang mit dem Vergütungssystem
                                       in besonderen Fällen die Möglichkeit, für Vergütungszwecke die Ist-Werte der den Leistungskriterien zugrunde liegenden Kennzahlen
                                       anzupassen. Dies geschieht insbesondere in Fällen, in denen die Zielsetzung nicht mit den Ist-Werten der Kennzahlen vergleichbar
                                       ist und die Bemessungsbasis somit eine andere ist. Durch die Bereinigungen stellt der Aufsichtsrat eine kongruente Ausgestaltung
                                       der Zielsetzung und Zielerreichung sicher. Im Einklang hiermit hat der Aufsichtsrat die berichteten Ergebnisse (Umsatz, EBITDA
                                       und Business Free Cashflow) um Akquisitionseffekte (Umsatz- und Ergebnisbeiträge sowie einmalige, nicht wiederkehrende Akquisitions-
                                       und Integrationskosten und Wertminderungen) sowie weitere unvorhergesehene, einmalige und nicht wiederkehrende Sondereffekte
                                       angepasst, die auch nicht in der Zielsetzung zu Beginn des Geschäftsjahres berücksichtigt waren. Darüber hinaus ergeben sich
                                       Abweichungen zu den berichteten Zahlen aus der Währungsumrechnung. Die berichteten Zahlen werden zu den Durchschnittskursen
                                       des Berichtsjahres bewertet, für die Performance Messung werden hingegen die bei der Zielfestlegung zugrunde gelegten Budgetkurse
                                       verwendet.
                                     
                                    Zu den unvorhergesehenen, einmaligen und nicht wiederkehrenden Sondereffekten, die im Geschäftsjahr 2023 bereinigt wurden,
                                       zählen6:
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Kosten im Zusammenhang mit dem Produktionsstillstand des Standorts Colonel Island (47,9 Mio. €) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Kosten der Neuorganisation infolge der neuen strategischen Ausrichtung des Segments Scent & Care (4,3 Mio. €) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Kosten in Verbindung mit der Kartelluntersuchung (5,9 Mio. €) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Erträge aus einer Versicherungserstattung aus dem Cyber-Security Vorfall von 2020 (4,8 Mio. €) 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                     
                                    
                                       6 Alle Angaben bewertet zu Budgetkursen 2023
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             
                                             
                                          
                                          
                                             
                                                | 4.3.1.2. | 
                                                Im Geschäftsjahr zugeteilter LTIP (LTIP 2023 - 2026) | 
                                              
                                          
                                        
                                       
                                     
                                    Zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 wurde den Vorstandsmitgliedern der LTIP 2023 - 2026 zugeteilt, der sich nach dem Vorstandsvergütungssystem
                                       2022 richtet. Der LTIP 2023 - 2026 ist ein Performance Share Plan mit einer Performance-Periode von vier Jahren.  
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                         Dabei wurden den Vorstandsmitgliedern zu Beginn des Geschäftsjahrs im Rahmen des LTIP 2023 - 2026 virtuelle Performance Shares
                                       zugeteilt. Die Anzahl der zugeteilten Performance Shares errechnet sich aus dem vertraglich vereinbarten Zielbetrag bei 100
                                       % Zielerreichung dividiert durch das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der Symrise AG an den letzten 60 Handelstagen
                                       vor dem Beginn der jeweiligen Performance-Periode (Zuteilungskurs). Für den LTIP 2023 - 2026 beträgt der Zuteilungskurs 104,29
                                       €.7  
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                        Leistungskriterien
                                     
                                    Der LTIP 2023 - 2026 orientiert sich zu jeweils 40 % an den finanziellen Leistungskriterien währungsbereinigter „Gewinn je
                                       Aktie“ (sog. Earnings per Share, „EPS“) über die Performance-Periode und relativer Total Shareholder Return („TSR“) im Vergleich
                                       zu einer Vergleichsgruppe während der Performance-Periode und zu 20 % an ESG-Zielen.
                                     
                                    Durch die ausgewählten finanziellen Leistungskriterien leistet der LTIP 2023 - 2026 einen wichtigen Beitrag, den Wert des
                                       Unternehmens für die Aktionäre sowie weitere Stakeholder zu steigern. Mit der Berücksichtigung des EPS wird ein Fokus auf
                                       die langfristige und nachhaltige Profitabilität von Symrise gelegt. Das Leistungskriterium relativer TSR reflektiert das Ziel
                                       von Symrise, sich in Relation zu relevanten Vergleichsunternehmen langfristig überdurchschnittlich am Aktienmarkt zu entwickeln
                                       und somit die Attraktivität des Unternehmens als Investment für die Aktionäre zu stärken.
                                     
                                    Zuletzt erfolgt durch die Berücksichtigung relevanter ESG-Ziele die Verankerung der Nachhaltigkeitsstrategie im Vergütungssystem
                                       des Vorstands. Durch die Implementierung in einem Performance Share Plan wird neben der relativen TSR-Entwicklung auch die
                                       absolute Aktienkursentwicklung incentiviert mit der Intention, die Interessen von Vorstand und Aktionären noch weiter in Einklang
                                       zu bringen.
                                     
                                    Zur Ermittlung der Zielerreichung des EPS wird der jährliche, im Geschäftsbericht ausgewiesene EPS-Wert herangezogen. Aus
                                       den vier Jahreswerten wird der Durchschnitt über die Performance-Periode gebildet.
                                     
                                    Zur Ermittlung des relativen TSR wird die Kursentwicklung der Aktie der Symrise AG zuzüglich der fiktiv reinvestierten Dividenden
                                       über die vierjährige Performance-Periode mit der Kursentwicklung der Aktien der Vergleichsgruppe zuzüglich der ausgezahlten
                                       Dividende über die vierjährige Performance-Periode verglichen. Dazu wird der Perzentil Rank von Symrise innerhalb der Vergleichsgruppe
                                       ermittelt und wie folgt bewertet:
                                     
                                    
                                       7 Für Dr. Stephanie Coßmann und Dr. Jörn Andreas sind die zugeteilten Stücke aufgrund des unterjährigen Eintritts zum Februar
                                       2023 auf Basis des zeitanteiligen Zielwerts für den Zeitraum von Februar bis Dezember 2023 berücksichtigt worden.
                                     
                                    
                                       Zielerreichungskurve relativer TSR
                                         
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                        Die Vergleichsgruppe für die Ermittlung des relativen TSR entspricht der Vergleichsgruppe, die Symrise auch zur Angemessenheitsprüfung
                                       heranzieht. Sie umfasst folgende Unternehmen: Beiersdorf, CHR Hansen, Croda, DSM, EVONIK, Givaudan, Henkel, IFF, Kerry Group,
                                       KWS, LANXESS, Novozymes, Südzucker und Wacker Chemie.
                                     
                                    Zu Beginn der Performance-Periode hat der Aufsichtsrat zudem messbare und quantifizierbare ESG-Ziele für den LTIP 2023 - 2026
                                       festgelegt. Das festgelegte ESG-Ziel des LTIP 2023 - 2026 ist die Erhöhung der Öko-Effizienz der Treibhausgas- Emissionen
                                       (Scope 1+2) um 6,6 %, bezogen auf die Wertschöpfung.
                                     
                                    Für das Leistungskriterium EPS und für jedes ESG-Ziel hat der Aufsichtsrat zu Beginn der Performance-Periode einen Zielwert
                                       bestimmt, der einer Zielerreichung von 100 % entspricht, sowie einen Schwellenwert, der einer Zielerreichung von 0 % entspricht
                                       und einen Maximalwert, der einer Zielerreichung von 200 % entspricht. Zielerreichungen über 200 % führen nicht zu einer weiteren
                                       Erhöhung des Zielerreichungsgrads.
                                     
                                    
                                       Schematische LTI Zeilerreichungskurve
                                        
                                       
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                        Überführung der Leistungsbemessung in einen LTIP-Bonus und Auszahlung
                                     
                                    Nach Ablauf der Performance-Periode werden die finanziellen Leistungskriterien und ESG-Ziele einzeln herangezogen und jeweils
                                       der prozentuale Grad der Zielerreichung bestimmt. Aus der Summe der einzelnen Zielerreichungen und der Gewichtung der Leistungskriterien
                                       ergibt sich die Gesamtzielerreichung. Der maximale Gesamtzielerreichungsgrad beim LTIP 2023 - 2026 liegt bei 200 % (sog. Cap).
                                       Anhand der Gesamtzielerreichung der finanziellen Leistungskriterien und ESG-Ziele ermittelt sich die finale Anzahl an Performance
                                       Shares. Die Zielerreichungen werden ex-post im Vergütungsbericht offengelegt.
                                     
                                    Zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags aus dem LTIP 2023 - 2026 wird die finale Anzahl an Performance Shares mit dem arithmetischen
                                       Mittel der Schlusskurse der Aktie der Symrise AG an den letzten 60 Handelstagen vor dem Ende der Performance-Periode und den
                                       während der Performance-Periode pro Aktie der Symrise AG ausgezahlten Dividenden multipliziert.
                                     
                                    Die Auszahlung des LTIP 2023 - 2026 erfolgt in bar nach Feststellung des Konzernabschlusses für das letzte Geschäftsjahr der
                                       Performance-Periode durch den Aufsichtsrat. Alternativ kann der Aufsichtsrat beschließen, den LTIP 2023 - 2026 in Aktien der
                                       Symrise AG auszuzahlen.
                                     
                                    Abschlagszahlung 
                                    Durch die Umstellung des vorherigen LTIP mit dreijähriger Laufzeit auf den neuen LTIP mit vierjähriger Laufzeit kommt es nach
                                       Ablauf des dritten Jahres der Performance-Periode des LTIP 2022 - 2025 zu einer Auszahlungslücke. Zur Kompensation der Auszahlungslücke
                                       können die Vorstandsmitglieder entscheiden, eine Abschlagszahlung von bis zu 50 % des Zielbetrags des LTIP 2022 - 2025 nach
                                       Ablauf von drei der vier Jahre der Performance-Periode in Anspruch zu nehmen. Der Aufsichtsrat kann die Höhe der Abschlagszahlung
                                       reduzieren, wenn er aufgrund von Prognosen bereits zum Zeitpunkt der Auszahlung der Abschlagszahlung davon ausgehen kann,
                                       dass der endgültige Auszahlungsbetrag des LTIP 2022 - 2025
                                     
                                    die Höhe der Abschlagszahlung nicht erreicht. Die Abschlagszahlung wird zu Beginn des Jahres 2025 ausbezahlt. Nach Ablauf
                                       der Performance-Periode des LTIP 2022 - 2025 wird die Abschlagszahlung mit dem finalen Auszahlungsbetrag aus dem LTIP 2022
                                       - 2025 verrechnet. Übersteigt die Abschlagszahlung den finalen Auszahlungsbetrag, ist das Vorstandsmitglied zur Rückzahlung
                                       verpflichtet. Endet die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor dem Zeitpunkt der Auszahlung der Abschlagszahlung, besteht
                                       kein Anspruch auf die Abschlagszahlung. Enden die Bestellung und/oder der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds aufgrund
                                       eines Bad Leaver-Falls, der zum Verfall der offenen Tranchen des LTIP 2022 - 2025 führt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf
                                       die Abschlagszahlung. Sofern die Abschlagszahlung bereits aus- gezahlt wurde, ist das Vorstandsmitglied verpflichtet, die
                                       Abschlagszahlung spätestens einen Monat nach Ende der Bestellung zurückzuzahlen.
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             
                                             
                                          
                                          
                                             
                                                | 4.3.1.3. | 
                                                Im Geschäftsjahr vollständig erdienter LTIP (LTIP 2021 - 2023) | 
                                              
                                          
                                        
                                       
                                     
                                    Der LTIP 2021 - 2023 richtet sich nach dem Vorstandsvergütungssystem 2015. Er ist als zukunftsgerichteter Performance Cash
                                       Plan ausgestaltet. Zum 1. Januar 2021 wurde den partizipierenden Vorstandsmitgliedern Dr. Bertram, Olaf Klinger und Dr. Parisot
                                       jeweils eine Tranche mit dreijähriger Laufzeit („Performance-Periode“) zugeteilt. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick
                                       über den LTIP nach dem Vorstandsvergütungssystem 2015:  
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                        Da als gewährte und geschuldete Vergütung diejenigen Vergütungen beschrieben werden, für die das jeweilige Vorstandsmitglied
                                       die zugrundeliegenden Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 vollständig erbracht hat, wird nachfolgend der in den Tabellen
                                       für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesene LTIP mit der Performance-Periode 2021 - 2023 erläutert.
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             | a) | 
                                             
                                                 Zielvorgaben für die Performance-Periode 2021 - 2023 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                     
                                    Allen im Geschäftsjahr 2021 aktiven Vorstandsmitgliedern wurde zum 1. Januar 2021 ein LTIP mit der Performance-Periode 2021
                                       - 2023 (1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023) zugeteilt.
                                     
                                    Maßgebliches Leistungskriterium ist die Aktienkursentwicklung zuzüglich der Dividende oder sonstiger Ausschüttungen (Total
                                       Shareholder Return, „TSR“) der Symrise AG. Die Zielerreichung beurteilt sich anhand der Entwicklung des Symrise TSR im Vergleich
                                       zu Wettbewerbern und Markt-Vergleichsunternehmen („TSR-Peer Group“). Die TSR-Peer Group wird durch ein externes Beratungsunternehmen
                                       (Obermatt, Zürich/Schweiz) empfohlen und bestand während der Performance- Periode 2021 - 2023 aus den folgenden Unternehmen:
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Symrise AG (Germany) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Beiersdorf Aktiengesellschaft (Germany) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Clariant AG (Switzerland) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Conagra Foods (United States) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Croda International Plc. (United Kingdom) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 DSM-Firmenich AG (Switzerland) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Givaudan SA (Switzerland) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Glanbia plc (Ireland) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Henkel AG & Co. KGaA (Germany) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Huabao International Holdings Limited (Hong Kong) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Ingredion Inc. (United States) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 International Flavors & Fragrances, Inc. (United States) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Kao Corp. (Japan) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Kerry Group Plc. (Ireland) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 McCormick & Company, Inc. (United States) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Natura Cosméticos S.A. (Brazil) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Novozymes A/S (Denmark) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 PCAS (France) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Robertet SA (France) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Sensient Technologies Corporation (United States) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 T. Hasegawa Co., Ltd. (Japan) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Takasago International Corporation (Japan) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Tate & Lyle plc (United Kingdom) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 The Hershey Company (United States) 
                                              | 
                                           
                                          
                                             | • | 
                                             
                                                 Treatt PLC (United Kingdom) 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                     
                                    Nach Ablauf der Performance-Periode und nach Billigung des Konzernabschlusses erfolgt eine Barauszahlung. Die Höhe der Bonuszahlung
                                       ergibt sich aus der Entwicklung des Symrise TSR im Vergleich zum TSR der TSR-Peer Group. Sie kann dabei auch Null betragen.
                                       Hierfür wird der Symrise TSR mit Hilfe eines sogenannten Perzentil Rankings dargestellt. Das Perzentil Ranking wird durch
                                       ein externes Beratungsunternehmen (Obermatt, Zürich/Schweiz) erstellt. Der Index wird dabei börsentäglich berechnet. Bei Veränderungen
                                       in der TSR-Peer Group (beispielsweise Akquisition eines gelisteten Unternehmens) nimmt der Aufsichtsrat Anpassungen auf Empfehlung
                                       des externen Beraters vor.
                                     
                                    Für die Performance-Periode 2021 - 2023 gelten folgende Schwellen-, Ziel- und Maximalwerte:  
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                        Zwischen dem 25sten und dem 75sten Perzentil Rank verläuft die Bonusberechnung linear. Werte oberhalb des 75sten Perzentil
                                       Rank führen zu keiner weiteren Auszahlung.  
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
                                    
                                        Der jährlich erreichte Perzentil Rank wird festgeschrieben und sodann der Durchschnitt über drei Jahre gebildet.
                                     
                                    
                                       
                                       
                                          
                                             | b) | 
                                             
                                                 Zielerreichung für die Performance-Periode 2021 - 2023 
                                              | 
                                           
                                        
                                       
                                     
                                    Die nachfolgende Tabelle fasst die Gesamt-Zielerreichung und den sich daraus ergebenden Auszahlungsbetrag für die einzelnen
                                       Vorstandsmitglieder zusammen.  
                                     
                                    
                                       
                                        
                                       
                                    
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