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STEMMER IMAGING AG

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DGAP-News News vom 22.02.2018

Börsengang der STEMMER IMAGING AG deutlich überzeichnet - Ausgabepreis auf 34,00 Euro je Aktie festgelegt

DGAP-News: STEMMER IMAGING AG / Schlagwort(e): Börsengang

22.02.2018 / 19:26
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


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Börsengang der STEMMER IMAGING AG deutlich überzeichnet - Ausgabepreis auf 34,00 Euro je Aktie festgelegt

- Pionier der industriellen Bildverarbeitung (Machine Vision) erzielt Bruttoemissionserlös von 51 Millionen Euro

- Angebotsaktien zum Platzierungspreis von 34,00 Euro deutlich überzeichnet

- Erstnotierung an der Frankfurter Wertpapierbörse im Scale-Segment für den 27. Februar 2018 geplant

Puchheim, 22. Februar 2018 - Die STEMMER IMAGING AG, ein führender Anbieter von Bildverarbeitungstechnologie in Europa, hat den Ausgabepreis für ihre Aktien auf 34,00 Euro je Aktie festgelegt. Die Preisfestlegung erfolgte damit in der Mitte der Preisspanne, die zwischen 32,00 Euro und 36,00 Euro je Aktie lag. Zum Platzierungspreis war der Börsengang der STEMMER IMAGING AG deutlich überzeichnet.

Das Angebot der STEMMER IMAGING AG umfasste 1.500.000 Aktien aus einer Kapitalerhöhung, 1.100.000 Aktien aus dem Aktienbesitz der Alleinaktionärin sowie einer Mehrzuteilungsoption ("Greenshoe-Option") bestehend aus 390.000 Aktien, ebenfalls aus der Umplatzierung von Altaktien. Alle angebotenen 2.990.000 Aktien wurden platziert. Das Platzierungsvolumen inklusive der Greenshoe-Option beträgt somit rund 101,7 Millionen Euro.

"Die hohe Nachfrage bei Investoren im In- und Ausland zeigt großes Vertrauen in das Zukunftspotenzial von STEMMER IMAGING. Wir sind mit dem Thema Bildverarbeitung, einer Schlüsseltechnologie im Bereich Industrie 4.0 und Digitalisierung, und unserem Lösungsportfolio rund um die eigene Software in einem spannenden Zukunftsmarkt hervorragend positioniert. Das verschafft uns vielversprechende Wachstumsaussichten für die weitere Unternehmensentwicklung. Mit dem Börsengang eröffnen sich ganz neue Wege für STEMMER IMAGING, das Wachstum zu beschleunigen", sagt CEO Christof Zollitsch.

Der mit dem Börsengang erzielte Emissionserlös soll vorrangig für die Realisierung anorganischer Wachstumspotenziale zur Stärkung der Wettbewerbsposition im europäischen Markt umgesetzt werden. Zum anderen sollen gezielt Wachstumspotenziale im asiatischen Raum genutzt werden. Darüber hinaus sollen die Erlöse für die Entwicklung von neuartigen Produkten, Lösungen und Servicedienstleistungen im Bereich der Bildverarbeitung verwendet werden. Im Fokus stehen hier einerseits die Weiterentwicklung der eigenen Bildverarbeitungs-Software "Common Vision Blox" sowie der Abschluss von Kooperationen bzw. Zukäufe in diesem Bereich. Andererseits zielen Neuentwicklungen auf den zunehmenden Einsatz von sog. Embedded Vision-Lösungen sowie die Anbindung von Bildverarbeitungssystemen an IT-Systeme und Prozesse ab.

Die Aktien der STEMMER IMAGING AG werden voraussichtlich ab dem 27. Februar 2018 im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Aktien tragen die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A2G9MZ9 und die Wertpapierkennnummer (WKN) A2G9MZ.

Hauck & Aufhäuser begleitet als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner den Börsengang.

Zuteilungsregeln für das öffentliche Kaufangebot an Privatanleger

Aufgrund der Überzeichnung des Angebots konnten bei der Zuteilung nicht sämtliche Kaufangebote von Privatanlegern berücksichtigt werden.

Die über die Zeichnungsfunktionalität Direct Place der Frankfurter Wertpapierbörse übermittelten Zeichnungsangebote wurden nach folgendem Zuteilungsschlüssel bedient: Bedient wurden nur Zeichnungsangebote, die zum finalen Angebotspreis von 34,00 Euro je Aktie eingereicht wurden, Zeichnungsaufträge unter 20 Aktien wurden nicht bedient, auf Zeichnungsaufträge ab 20 Aktien erfolgte eine Zuteilung von 30 Prozent auf das jeweilige Zeichnungsvolumen (mindestens 20 Aktien, maximal 500 Aktien), wobei kaufmännisch gerundet wurde.

Bei erfolgter Zuteilung erhalten Anleger eine separate Wertpapierabrechnung durch deren Depotbank. Bei der Depotbank erhalten Anleger auch weitere Informationen zu den ihnen zugeteilten Aktien. Die Zuteilung für Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität erfolgte nach einheitlichen Grundsätzen. Die von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen am 7. Juni 2000 herausgegebenen "Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger'' wurden beachtet.

 

Über STEMMER IMAGING

STEMMER IMAGING ist einer der führenden Anbieter von Bildverarbeitungstechnologie für den Einsatz in Industrie und Wissenschaft in Europa. Mit einer perfekten Kombination aus innovativen Produkten, eigener Software, kompetenter Beratung und umfassendem Service unterstützt STEMMER IMAGING Kunden dabei, Bildverarbeitungsaufgaben einfach, sicher und schnell zu lösen. In 19 Ländern Europas stehen erfahrene Spezialisten für eine einfache Kontaktaufnahme und lokale Beratung zur Verfügung.

Kunden von STEMMER IMAGING profitieren von der Kombination aus einzigartiger Produktvielfalt weltweit führender Hersteller (z.B. Kameras, Optiken, Beleuchtungen, Bildverarbeitungssysteme, Software) und dem Lösungs-Know-how erfahrener Experten. Neben der technisch und wirtschaftlich optimalen Kombination von Komponenten für die jeweilige Aufgabenstellung kommt der lösungsorientierten Kundenbetreuung u.a. durch Machbarkeitsstudien, Entwicklungsdienstleistungen, Schulungen und einem kundennahen Support besondere Bedeutung zu.

 

Kontakt

STEMMER IMAGING AG
Astrid Sommerkamp
Marcom & Events Group Manager
Telefon: +49 89 80902-221
E-Mail: ir@stemmer-imaging.de

 

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind bereits verkauft worden. Eine Zeichnung von Aktien der STEMMER IMAGING AG im Rahmen des Angebots ist nicht mehr möglich. Das Angebot in Deutschland erfolgte ausschließlich auf der Grundlage des veröffentlichten und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegten Wertpapierprospekts. Kopien dieses Wertpapierprospekts waren in den Geschäftsräumen der STEMMER IMAGING AG, Gutenbergstr. 9-13 | 82178 Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck, Deutschland, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf den Internetseiten der Frankfurter Wertpapierbörse (http://www.boerse-frankfurt.de) und der STEMMER IMAGING AG (www.stemmer-imaging.de) in der Rubrik "Investor Relations" kostenfrei erhältlich.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Manche der Angaben in dieser Pressemitteilung können Prognosen oder sonstige zukunftsgerichtete Aussagen zu zukünftigen Ereignissen oder zur zukünftigen Finanzlage der Gesellschaft enthalten. Zukunftsgerichtete Aussagen lassen sich anhand von Begriffen wie beispielsweise "erwarten", "glauben", "vorhersehen", "schätzen", "beabsichtigen", "werden", "könnten", "können" oder "können unter Umständen" bzw. der verneinenden Verwendung dieser Begriffe oder ähnlicher Ausdrücke erkennen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Aussagen lediglich um Vorhersagen handelt und dass sich die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich davon unterscheiden können. Wir beabsichtigen nicht, diese Aussagen zu aktualisieren, um Ereignissen oder Umständen, die nach dem Datum dieses Prospekts eintreten, oder dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse Rechnung zu tragen. Zahlreiche Faktoren, unter anderem die allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen, unser Wettbewerbsumfeld, die unserer Branche eigenen Risiken sowie viele sonstige Risiken insbesondere im Zusammenhang mit der Gesellschaft und ihrem Geschäftsbetrieb, können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in unseren Prognosen oder zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen unterscheiden.



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