splendid medien AG: Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Köln, 13. Dezember 2022 – Herr Andreas R. Klein, Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG (WKN 727950, ISIN DE0007279507) und damit nahestehende Person i.S.d. § 111a AktG, hat am 8.12.2022 Nachtragsvereinbarungen zum Darlehensvertrag vom 21.12.2021 sowie zur Vertragsergänzungsvereinbarung zum Darlehensvertrag 2019 vom 21.12.2021 mit der Splendid Medien AG, Köln, geschlossen. Demzufolge gewährt Herr Andreas R. Klein der Splendid Medien AG ein unbesichertes Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 2,5 Mio. mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2024. Die vereinbarten Zinsen in Höhe von ab 1.1.2023 8 % p.a. sind monatlich fällig. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss der Nachtragsvereinbarungen zu den Darlehensverträgen am 8.12.2022 zugestimmt.