Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – Abschlussmeldung, zugleich 16. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 10. Oktober 2022 bis 12. Oktober 2022 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt Stück 167.370 Aktien der Siemens Healthineers AG im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Healthineers AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 27. Juni 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 29. Juni 2022 mitgeteilt und der am 12. Oktober 2022 beendet wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)1 |
10.10.2022 |
45.138 |
44,7498 |
11.10.2022 |
76.392 |
44,9324 |
12.10.2022 |
45.840 |
43,5604 |
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Siemens Healthineers AG veröffentlicht (https://www.siemens-healthineers.com/deu/investor-relations/share).
Damit wurde der Aktienrückkauf am 12. Oktober 2022 abgeschlossen. Das Gesamtvolumen der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 29. Juni 2022 bis 12. Oktober 2022 (jeweils einschließlich) erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 5.413.455 Aktien. Dies entspricht ca. 0,48 % des Grundkapitals der Siemens Healthineers AG. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 46,18111; insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 249.999.515,74 (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Healthineers AG erfolgte durch ein von der Siemens Healthineers AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
München, 17. Oktober 2022
Siemens Healthineers AG
Der Vorstand
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1Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.