Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Siemens Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Deka International S.A. Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.03.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, Deutschland, ISIN: DE0007236101, WKN: 723610, am 24.03.2009 durch Aktien die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,23% (das entspricht 29521001 Stimmrechten) betrug. 0,0001% der Stimmrechte (das entspricht 878 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 30.03.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Siemens Aktiengesellschaft Wittelsbacherplatz 2 80333 München Deutschland Internet: www.siemens.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |