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Siemens AG

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DGAP-CMS News vom 03.01.2022

Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 7. Zwischenmeldung
03.01.2022 / 12:45
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 7. Zwischenmeldung


Im Zeitraum vom 27. Dezember 2021 bis einschließlich 2. Januar 2022 wurden insgesamt Stück 49.256 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 15. November 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 15. November 2021 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs
27.12.2021 12.598 150,58923
28.12.2021 11.520 152,49591
29.12.2021 13.208 152,02405
30.12.2021 11.930 151,80156
 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/aktienrueckkauf-2021-2026).

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 15. November 2021 bis einschließlich 2. Januar 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 375.142 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

München, 3. Januar 2022

Siemens Aktiengesellschaft
Der Vorstand



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