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SFC Energy AG

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DGAP-News News vom 28.07.2022

SFC Energy AG: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert

DGAP-News: SFC Energy AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
SFC Energy AG: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert
28.07.2022 / 07:30
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SFC Energy AG – Pressemitteilung

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SFC Energy AG: Kapitalerhöhung erfolgreich platziert

Brunnthal/München, Deutschland, 28. Juli 2022 – Die SFC Energy AG (F3C:DE, ISIN: DE0007568578, „SFC“ oder die „Gesellschaft“) hat ihre am 11. Juli 2022 angekündigte Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht erfolgreich platziert. Im Nachgang zur vorhergehenden Veröffentlichung und dem Start der Privatplatzierung in Form eines Accelerated Bookbuildings bestätigt die SFC Energy AG das finale Ergebnis des Bezugsangebots. Bis zum Ende der Bezugsfrist wurden Bezugsrechte für 2.044.314 neue Aktien ausgeübt, was 70,6 % der bis zu 2.893.948 neuen Aktien entspricht. Zusätzlich wurden 849.634 neue Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, erfolgreich zu einem Preis von EUR 19,50 je neuer Aktie bei qualifizierten Anlegern in Deutschland und anderen Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des Securities Act platziert (Restaktienplatzierung). Der endgültige Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beläuft sich auf rund EUR 56,4 Mio. SFC beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung für die regionale und technologische Expansion, die Beschleunigung der F&E-Aktivitäten und anorganische Wachstumsmöglichkeiten zu verwenden.

Dr. Peter Podesser, Vorstandsvorsitzender der SFC, kommentiert die erfolgreiche Platzierung der Kapitalerhöhung: „Wir möchten uns bei allen Investoren bedanken, die sich an dieser Kapitalerhöhung beteiligt und unser Unternehmen unterstützt haben. In einem volatilen Kapitalmarktumfeld ist das ein starkes Zeichen von Vertrauen. Diese Mittel geben uns die nötige Stärke und Flexibilität, um die Chancen in unseren Märkten gezielt zu nutzen und unser Wachstum nachhaltig zu beschleunigen.“

Der Vorstand der SFC hat die endgültige Anzahl der neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung aus dem bestehenden genehmigten Kapital auf 2.893.948 festgelegt. Das Grundkapital wird daher von derzeit EUR 14.469.743,00 auf EUR 17.363.691,00 durch Ausgabe von 2.893.948 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2022 voll dividendenberechtigt.

Die Kapitalerhöhung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München, Deutschland, die gestern beantragt wurde. Die Aufnahme des Handels der neuen Aktien im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) wird voraussichtlich am oder um den 1. August 2022 erfolgen.

Die Gesellschaft und alle Mitglieder des Vorstands unterliegen einer 180-tägigen Sperrfrist nach Einführung der neuen Aktien in den Handel, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen.

Weitere Informationen über die Kapitalerhöhung finden Sie unter sfc.com.

 

Zur SFC Energy AG

Die SFC Energy AG ist ein führender Anbieter von Wasserstoff- und Methanol-Brennstoffzellen für stationäre und mobile Hybrid-Stromversorgungslösungen. Mit den Geschäftsfeldern Clean Energy und Clean Power Management ist die SFC Energy AG ein nachhaltig profitabler Brennstoffzellenproduzent. Seine mehrfach ausgezeichneten Produkte vertreibt das Unternehmen weltweit und verkaufte bislang mehr als 55.000 Brennstoffzellen. Mit Hauptsitz in Brunnthal bei München betreibt das Unternehmen Produktionsstandorte in Deutschland, den Niederlanden, Rumänien und Kanada. Die SFC Energy AG notiert im Prime Standard der Deutschen Börse (WKN: 756857, ISIN: DE0007568578).

SFC IR Kontakt:
Susan Hoffmeister
Tel. +49 89 125 09 03-33
Email: susan.hoffmeister@sfc.com
Web: sfc.com
 

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Jede Person, die anschließend die neuen Aktien anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein „Vertriebsunternehmen“), sollte die relevanten Zielmarktbewertungen des Herstellers berücksichtigen. Allerdings ist jedes Vertriebsunternehmen, das der MiFID II unterliegt, dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die neuen Aktien durchzuführen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertungen des Herstellers) und in jedem Fall geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

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