SFC Energy AG
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - ISIN DE0007568578
SFC Energy AG: Verwaltung schlägt Vergrößerung des Aufsichtsrats sowie Stärkung der Corporate Governance und personellen Diversität vor
Brunnthal/München, 23. März 2021 - Vorstand und Aufsichtsrat der SFC Energy AG haben heute beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2021 vorzuschlagen, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von derzeit drei auf vier Mitglieder durch eine Änderung der Satzung zu erhöhen. Damit soll den gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit, die mit der Entwicklung und Wachstumsperspektive der Gesellschaft und des SFC Energy-Konzerns einher gehen, Rechnung getragen werden.
Im Zuge der Erweiterung des Aufsichtsrats soll zugleich die Corporate Governance der Gesellschaft und die personelle Diversität der Führungsgremien gestärkt werden. So wird der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, eine weibliche, international ausgebildete und erfahrene Kandidatin in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat beabsichtigt ferner, einen Prüfungsausschuss zu bestellen. Zudem soll durch unterschiedliche Amtszeiten eine Staffelungsstruktur im Aufsichtsrat (sog. "Staggered Board") eingeführt werden, sodass der Hauptversammlung künftig alle zwei Jahre zwei Aufsichtsratsmitglieder mit einer jeweils nur vierjährigen, an Stelle der bisherigen fünfjährigen, Amtszeit zur Wahl vorgeschlagen werden können. Dadurch sollen einerseits Erfahrungswerte sowie eine gewisse personelle Kontinuität erhalten und andererseits die flexible Erneuerung der personellen Gremienzusammensetzung erhöht werden.
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23.03.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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