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R. Stahl AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 29.04.2014

R. Stahl AG: Aktionäre der Gründerfamilien sichern zu, ihre Aktien nicht zu verkaufen

R. Stahl AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
29.04.2014 09:59

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


R. STAHL AG: Aktionäre der Gründerfamilien sichern zu, ihre Aktien nicht zu verkaufen

Waldenburg, 29 April 2014. Die Aktionäre der Gründerfamilien der R. STAHL AG haben der Gesellschaft mitgeteilt, dass mehr als 50 % des stimmberechtigten Kapitals (unter Ausschluss der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien) sich in Form schriftlicher Vereinbarungen dazu verpflichtet hat, ihre Aktienanteile nicht zu veräußern, um so die Eigenständigkeit der R. STAHL AG zu sichern. Die Vereinbarungen erfassen sowohl die im Familienkonsortium gehaltenen Aktien als auch zusätzliche von Konsorten gehaltene freie Aktien, sowie weitere Beteiligungen von Familienaktionären außerhalb des Konsortiums.




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