Mitteilung von Herrn Dr. Bernard große Broermann nach § 43 Abs. 1 WpHG
Herr Dr. Bernard große Broermann verweist auf seine Stimmrechtsmitteilung betreffend RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ('Gesellschaft') vom 2. Januar 2018 im Zusammenhang mit der Schwellenberührung auf Ebene eines Tochterunternehmens wegen Umstrukturierung.
Herr Dr. Bernard große Broermann hat uns gemäß §§ 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG und § 37 WpHG hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele mitgeteilt, dass er
1. die Beteiligung an der Gesellschaft als langfristiges strategisches Investment betrachtet;
2. abhängig vom Börsenkurs und der allgemeinen Performance der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtigt;
3. eine angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat der Gesellschaft anstrebt und seine Stimmrechte entsprechend auszuüben beabsichtigt;
4. derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, anstrebt.
Des Weiteren hat uns Herr Dr. Bernard große Broermann gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Folgendes mitgeteilt:
Die Mitteilungspflicht entstand durch bloße Schwellenberührung auf Ebene eines Tochterunternehmens wegen Umstrukturierung. Daher wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
Bad Neustadt a. d. Saale, 26. Januar 2018
Kai Knitter
Konzernbereichsleiter - Unternehmenskommunikation und Investor Relations
RHÖN-KLINIKUM AG
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