Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Rheinmetall AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 01.04.2010 13:50 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG Die Allianz Global Investors Kapitalanlegegesellschaft mbH, Frankfurt, Deutschland, hat der Rheinmetall AG am 30. März 2010 folgende Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG gemacht: Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Rheinmetall AG, Rheinmetallplatz 1, 40476 Düsseldorf am 09.02.2010 die Schwelle von 3 % überschritten hat und per diesem Datum 3,01 % der Gesamtmenge der Stimmrechte der genannten Gesellschaft (dies entspricht 1.193.484 von insgesamt 39.599.000 Stimmrechten) beträgt. Von unserem Stimmrechtsanteil sind uns 0,47 % der Gesamtmenge der Stimmrechte (dies entspricht 184.784 von insgesamt 39.599.000 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Es wurden keine Stimmrechte im Sinne von § 17 Abs. 1 Nr. 7 WpAIV erlangt. Rheinmetall AG Der Vorstand 01.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Rheinmetall AG Rheinmetall Platz 1 40476 Düsseldorf Deutschland Internet: www.rheinmetall.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |