Rheinmetall AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Rheinmetall AG / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG (Eigene Aktien) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Rheinmetall AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 am 10.01.2008 mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien an der Rheinmetall AG, Düsseldorf, Deutschland, ISIN: DE0007030009, WKN: 703000 am 10.01.2008 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 3,01389% (das entspricht 1085000 Stimmrechten) beträgt. 10.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Rheinmetall AG Rheinmetall Platz 1 40476 Düsseldorf Deutschland Internet: www.rheinmetall.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |