EEG-Novelle: Verbesserungen für Biomassekraftwerk Cuxhaven, 23. 08. 2004 - Positive Auswirkungen hat die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Betrieb des Biomassekraftwerkes Silbitz. Die EEG-Novelle wirkt sich positiv auf die Stromerzeugung auf der Basis der Verbrennung von Holz aus. Für das Kraftwerk Silbitz bedeutet dies eine mögliche Verbesserung der Ertragssituation von rund 20 Prozent jährlich, wenn ausschließlich Holz der Klassen A 1 und A 2 verwendet wird. Dies ist weitgehend unbehandeltes Holz. Dafür ist die Kraftwerkstechnik ausgelegt. Das von der Plambeck Neue Energien AG projektierte Kraftwerk produziert seit Ende 2002 Strom und Wärme. Finanziert wird es über eine Fondsgesellschaft. Die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerkes kann mit der Konzentration auf die Holzklassen A 1 und A 2 deutlich verbessert werden. Höhere Aufwendungen für den Brennstoff werden durch die höheren Vergütungen mehr als kompensiert. Damit können die jährlichen Ausschüttungen mittelfristig über die bisher prognostizierten Werte hinaus steigen. Über die notwendigen Veränderungen entscheidet eine Gesellschafterversammlung noch im September. Basis ist ein detailliertes Konzept mit einer überarbeiteten Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die Änderung des Konzeptes soll nach der Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowie der finanzierenden Bank umgesetzt werden. Da die Änderung der wesentlichen Rahmenbedingungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz erhebliche Vorteile für das Projekt und die Kapitalgeber bedeutet, sollte eine Zustimmung durch die Beteiligten zügig erreicht werden können. Von den Verbesserungen können auch die wenigen noch zur Zeichnung stehenden Fondsanteile profitieren. |