Gesetzesänderung macht Verschiebung des Quartalsberichtes notwendig Cuxhaven, 12. 08. 2004 - Die Plambeck Neue Energien AG wird von der Möglichkeit einer Terminverschiebung Gebrauch machen und den Bericht über den Verlauf des ersten Halbjahrs 2004 erst spätestens Ende September veröffentlichen. Die Veröffentlichung kann nicht wie geplant am 13. August erfolgen, weil nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wie bei allen deutschen Windpark-Projektierern eine Neubewertung bereits laufender Projekte geprüft werden muß. Dies ist die Folge der gesetzlichen Veränderungen bei den Vergütungsregelungen für Windparks in Deutschland onshore und deren Degression. Unter der Leitung von Martin Billhardt, der erst Anfang August zum neuen Finanzvorstand der Plambeck Neue Energien AG bestellt wurde, werden diese Arbeiten so zügig wie möglich durchgeführt werden. Diese zeitaufwendige Neubewertung kann Auswirkungen auf die Zahlen des ersten Halbjahres haben, obwohl das Gesetz erst zum 1. August in Kraft getreten ist. Um eine zeitnahe und transparente Berichterstattung zu gewährleisten, erfolgt die Neubewertung nicht erst im Bericht über das dritte Quartal, der Mitte November vorgesehen ist. Die Verschiebung der Veröffentlichung des Berichts über den 31. August 2004 hinaus steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Zulassungsstelle. |