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PNE AG

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DGAP-PVR News vom 16.07.2019

PNE AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

PNE AG

16.07.2019 / 14:29
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt/Main, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 12.07.2019 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 01.07.2019 über Folgendes informiert:

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG mit:

1. Ziele des Erwerbs (§43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Der Erwerb erfolgte für Rechnung von uns verwalteter Sondervermögen und soll einen positiven Performancebeitrag leisten

b) Nach dem Erreichen der Meldeschwelle am 01. Juli 2019 wurden noch weitere Aktien erworben. Aktuell halten wir für Rechnung unserer Sondervermögen insgesamt 9.243.061 Aktien; weitere Erwerbe sind aktuell nicht geplant.

c) Wir streben keinen Einfluss auf die Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand der PNE AG, Cuxhaven, an.

d) Gegenüber der aktuellen Politik von Aufsichtsrat und Vorstand der PNE AG, Cuxhaven, bezüglich der Kapitalstruktur, dem Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und der Dividenden wird keine wesentliche Änderung angestrebt.

2. Herkunft der Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)

a) Die Stimmrechte werden für Rechnung der von uns verwalteten Sondervermögen durch den ausschließlichen Einsatz von Fremdmitteln erworben.



16.07.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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