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DGAP-Ad-hoc News vom 11.03.2019

PNE AG: Außergewöhnliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen auf Offshore-Projekte

PNE AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung/Jahresergebnis
PNE AG: Außergewöhnliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen auf Offshore-Projekte

11.03.2019 / 13:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

PNE AG: Außergewöhnliche Ergebnisbelastung durch Abschreibungen auf Offshore-Projekte

Cuxhaven, 11. März 2019

Die PNE AG nimmt Wertberichtigungen auf drei von fünf an einer Verfassungsbeschwerde beteiligten Offshore-Gesellschaften aufgrund einer bilanziellen Neueinschätzung in Höhe von rd. 10,8 Mio. Euro vor. Bei dem erwarteten Erfolg der Verfassungsbeschwerde geht die Gesellschaft mittlerweile von einem Schadensersatzanspruch aus. Dieser kann jedoch nicht innerhalb des Vorratsvermögens bilanziert werden. Damit wird die Guidance für das Konzern-EBITDA von 20 - 26 Mio. Euro und die Guidance für das Konzern-EBIT von 10 - 16 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2018 nicht erreicht. Im Konzern wird die PNE AG unter Berücksichtigung der Wertminderungen für das Geschäftsjahr 2018 ein EBITDA von rund 16,5 Mio. Euro und ein EBIT von rund 7,8 Mio. Euro ausweisen (vorläufige Zahlen). Operativ, das heißt bereinigt um diesen nicht Cash wirksamen Sondereffekt hat die PNE AG das obere Ende ihrer Guidance sowohl beim EBITDA (rund 27,2 Mio. Euro) als auch beim EBIT (rund 18,5 Mio. Euro) jeweils übertroffen.

Die von den Wertberichtigungen betroffenen Vorräte beziehen sich auf die Offshore-Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo in der Zone 4 der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland. Hintergrund für die Neueinschätzung der Projektvorräte im Konzern ist der am 31. Januar 2019 letztmalig erörterte Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2019. Dieser weist in Zone 3 perspektivisch über die bereits ausgewiesenen 15 GW einen erweiterten Ausbau von zusätzlichen 2 GW aus. Darüber hinaus legt der Flächenentwicklungsplan 2019 für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie über 17 GW vorrangig ebenfalls die Zone 3 fest. Die Realisierung der Projekte Atlantis II und III bleibt dadurch wahrscheinlich. Von den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 ist die Zone 4 bislang nicht betroffen. Daher ist es auf Basis der derzeitigen regulatorischen Vorgaben für die Offshore-Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo, die in Zone 4 liegen, weniger wahrscheinlich geworden, von einer Realisierung auszugehen, was Anlass für die jetzt erfolgte bilanzielle Neueinschätzung mit einer Ergebnisbelastung von 10,8 Mio. Euro ist. Ungeachtet dessen geht die Gesellschaft weiterhin davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde für alle fünf Projekte erfolgreich sein wird. Im Erfolgsfall würde sich dann nach derzeitiger Einschätzung für die drei betroffenen Projekte Jules Verne, Nautilus und Nemo ein ergebniswirksamer Schadensersatzanspruch in Höhe von 10,8 Mio. Euro ergeben, der allerdings nicht vor einer entsprechenden rechtskräftigen Entscheidung ergebniswirksam würde.



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