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NORDWEST Handel AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 23.02.2015

NORDWEST Handel AG: Aufsichtsratsmitglied antragsgemäß gerichtlich bestellt

NORDWEST Handel AG / Schlagwort(e): Personalie
23.02.2015 15:52

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NORDWEST Handel AG: Aufsichtsratsmitglied antragsgemäß gerichtlich bestellt

Hagen, 23.02.2015

Das Amtsgericht Hagen hat Herrn Martin Helmut Bertinchamp zum Mitglied des Aufsichtsrats der NORDWEST Handel Aktiengesellschaft bestellt. Das Gericht folgt damit dem Antrag der Aktionärin Dr. Helmut Rothenberger Holding GmbH, Kelkheim. Es ist vorgesehen, dass Herr Bertinchamp zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wird.

Über die NORDWEST Handel AG:
Die NORDWEST Handel AG mit Sitz in Hagen gehört seit 1919 zu den leistungsstarken Verbundunternehmen des Produktionsverbindungshandels (PVH). Die Kernaufgaben des Verbandes zur Unterstützung der 896 Fachhandelspartner aus den Bereichen Stahl, Bau-Handwerk-Industrie und Sanitär- und Heizungstechnik (Haustechnik) liegen in der Bündelung der Einkaufsvolumina und der Zentralregulierung sowie in umfangreichen Dienstleistungen. NORDWEST ist auch in Europa, insbesondere in den Schwerpunktländern Österreich, Schweiz, Frankreich, Polen sowie Benelux aktiv.





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              58135 Hagen
              Deutschland
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