Jenoptik AG: Neuer Stand im Patentstreit mit Asyst Technologies, Inc. sowie Beendigung des Schiedsgerichtsverfahrens zwischen dem Freistaat Thüringen und der JENOPTIK MedProjekt. Jenoptik AG / Rechtssache Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Neuer Stand im Patentstreit mit Asyst Technologies, Inc. sowie Beendigung des Schiedsgerichtsverfahrens zwischen dem Freistaat Thüringen und der JENOPTIK MedProjekt. Änderungen der im Risikobericht der Pflichtberichterstattung beschriebenen rechtlichen Risiken. Der seit mehr als zehn Jahren andauernde Patentstreit mit dem US-amerikanischen Unternehmen Asyst Technologies, Inc. vor dem United States District Court in San José geht in eine neue Phase. Für Jenoptik nach dem bisherigen Verfahrensstand völlig unerwartet empfiehlt die Jury dem Richter heute, im Patentstreit zugunsten von Asyst zu entscheiden sowie Asyst Schadensersatz in Höhe von rund 57,6 Mio Euro zuzusprechen. Die die erste Instanz abschließende Entscheidung des Richters wird erst in mehreren Monaten erwartet und nicht rechtskräftig sein. Sollte der Richter der Empfehlung der Jury ganz oder überwiegend folgen, wird Jenoptik Berufung bei dem Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, einlegen. Das Berufungsverfahren kann mehrere Jahre dauern. Nach Ansicht von Jenoptik und deren US-amerikanischen Prozessanwälten sind die Ansprüche von Asyst sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unbegründet, da das Patent von Asyst unwirksam sei und nicht hätte erteilt werden dürfen. In dem seit 1996 andauernden Patentstreit hatte sowohl der District Court (erste Instanz) als auch der Federal Circuit (zweite Instanz) bereits mehrmals zugunsten Jenoptik entschieden. Bezüglich des jetzt noch gegenständlichen zweiten Patents wurde der Rechtsstreit Anfang 2005 erneut an die Ausgangsinstanz zurückverwiesen. Das Verfahren befindet sich damit zum dritten Mal in der ersten Instanz. Hinsichtlich eines ähnlichen Patents hatte die Berufungsinstanz im gleichen Rechtsstreit Anfang 2005 die Rechtsauffassung der Jenoptik bestätigt und die von Asyst geltend gemachte Patentverletzung zurückgewiesen. Die streitgegenständliche Technologie betrifft ein durch Jenoptik 1999 aufgegebenes Geschäftsfeld. Schiedsgerichtsverfahren der Jenoptik MedProjekt beendet. Das Schiedsgerichtsverfahren zwischen der JENOPTIK MedProjekt GmbH und dem Freistaat Thüringen zum Universitätsklinikum Jena ist durch einen abschließenden Schiedsspruch zugunsten der JENOPTIK MedProjekt beendet. Mit dem heute eingegangenen Betrag werden Darlehensforderungen der JENOPTIK AG gegenüber der JENOPTIK MedProjekt beglichen, so dass der JENOPTIK AG circa 10 Mio Euro zufließen. Hiermit entfallen zugleich die im Geschäftsbericht 2005 beschriebenen Risiken der JENOPTIK AG aus Bürgschaften bis auf Gewährleistungsbürgschaften. Kontakt: IR, Sabine Barnekow, Tel./Fax 03641-652156/2484; www.jenoptik.de DGAP 01.02.2007 Sprache: Deutsch Emittent: Jenoptik AG Carl-Zeiss-Straße 1 7739 Jena Deutschland Telefon: +49 (0)364 165-0 Fax: +49 (0)364 165-2157 E-mail: ir@jenoptik.com WWW: www.jenoptik.com ISIN: DE0006229107 WKN: 622910 Indizes: TecDAX Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service |