Intertainment AG: Gericht bestellt neuen Gutachter Intertainment AG / Sonstiges Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Gericht bestellt neuen Gutachter München, 17. Januar 2006 – Das Amtsgericht München hat heute im Zusammenhang mit dem Insolvenz-Antrag der Intertainment AG und der Intertainment Licensing GmbH den Münchner Rechtsanwalt Dr. Martin Prager als neuen Gutachter eingesetzt. Er wurde beauftragt, innerhalb von fünf Wochen ein Gutachten darüber zu erstellen, ob die beiden Unternehmen überschuldet und zahlungsunfähig sind, bzw. ob Zahlungsunfähigkeit droht, welche Aussichten für eine Fortführung der Unternehmen bestehen und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten der Insolvenzverfahren ausreicht. Der ursprünglich mit dem Gutachten beauftragte Münchner Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé wurde auf eigenen Antrag von dem Gericht von dieser Aufgabe entbunden, um jegliche Möglichkeit einer etwaigen Interessenkollision bereits im Vorfeld zu vermeiden. Dr. Jaffé hatte dem Gericht ihm erst jetzt bekannt gewordene neue Umstände mitgeteilt, die eine Berührung zu anderen Insolvenzverfahren nicht ausschließen. Ende der Ad-hoc-Mitteilung Intertainment AG, Investor Relations, Frauenplatz 7, 80331 München Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11, Internet: www.intertainment.de, E-Mail: investor@intertainment.de DGAP 17.02.2006 Sprache: Deutsch Emittent: Intertainment AG Frauenplatz 7 80331 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 21699-0 Fax: +49 (0)89 21699-11 Email: investor@intertainment.de WWW: www.intertainment.de ISIN: DE0006223605 WKN: 622360 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hannover, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |