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Deutsche Pfandbriefbank AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 21.01.2010

Deutsche Pfandbriefbank AG: HRE stellt Antrag auf Übertragung von Vermögensgegenständen auf eine Abwicklungsanstalt

Deutsche Pfandbriefbank AG / Strategische Unternehmensentscheidung
21.01.2010 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


HRE stellt Antrag auf Übertragung von Vermögensgegenständen auf eine Abwicklungsanstalt

- Nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und weitere Bilanzpositionen   sollen übertragen werden

München, 21. Januar 2010 - Deutsche Pfandbriefbank AG:
Die Hypo Real Estate Holding AG (HRE) hat am 21.01.2010 in Abstimmung mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) bei der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) einen Antrag auf Errichtung einer Abwicklungsanstalt zum wertschonenden Abbau von Vermögensgegenständen nach § 8a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) gestellt. Auf diese Abwicklungsanstalt, deren Errichtung im Ermessen der FMSA steht, will der HRE Konzern Geschäftsbereiche, die für die Neuausrichtung des Unternehmens nicht strategienotwendig sind, und weitere Bilanzpositionen übertragen. Die Übertragung soll im zweiten Halbjahr 2010 nach Genehmigung aller erforderlichen Institutionen und Organe erfolgen und Vermögenswerte bis zu 210 Mrd. Euro umfassen.

Es wird erwogen, insbesondere Teile der Staatsfinanzierungs- und Immobilienfinanzierungsportfolien der DEPFA BANK plc. und der Deutsche Pfandbriefbank AG zu übertragen. Zusätzlich könnten Vermögenswerte anderer Konzerngesellschaften, insbesondere der DEPFA ACS Bank (Dublin), der Hypo Pfandbriefbank International S.A. (Luxemburg) und der Hypo Public Finance Bank (Dublin) übergehen. Hinzukommen könnten ferner strukturierte Produkte und Handelspositionen, die mit erhöhten Ausfallrisiken behaftet sind und, sofern geboten, entsprechend wertberichtigt wurden bzw. in das Handelsergebnis eingeflossen sind.

Außerdem könnten Derivate-Positionen, die vor allem Absicherungsgeschäfte darstellen und sowohl Aktiv- wie auch Passivpositionen absichern, auf die Abwicklungsanstalt übertragen werden.

Es wird diskutiert, neben Aktiva auch ausgewählte Refinanzierungsmittel auf die Abwicklungsanstalt zu übertragen. Eine Übertragung von unbesicherten Refinanzierungen bzw. Pfandbriefen oder anderen Covered Bonds von Konzerngesellschaften zur Refinanzierung ist nicht vorgesehen. Die tatsächlich zu übertragenden Portfolien, Passiva und Derivate, der Übertragungsweg sowie die genaue Ausgestaltung der Abwicklungsanstalt werden noch mit der FMSA festgelegt.


Kontakt:
Reiner Barthuber +49 (0) 89 2880 28 201




21.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
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