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DGAP-Ad-hoc News vom 03.12.2012

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe wird zeitlich verlängert

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
03.12.2012 16:46

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe wird zeitlich verlängert
Bornheim, 03. Dezember 2012. Die Frist für den Aktienrückkauf der HORNBACH-Baumarkt-AG zur Ausgabe von Belegschaftsaktien 2012 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG wird um zwei Monate bis zum Ende des Geschäftsjahres 2012/2013 (Bilanzstichtag 28. Februar 2013) verlängert. Dies hat der Vorstand der Gesellschaft heute beschlossen. Erforderlich wird dies wegen der im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren täglichen Handelsvolumina pro Tag.
Im Hinblick auf die Menge der zu erwerbenden Aktien dürfen pro Tag nicht mehr als 25% des jeweiligen durchschnittlichen Tagesumsatzes über den Xetra-Handel bzw. den Xetra Frankfurt Spezialistenhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse zurückgekauft werden. Der durchschnittliche Tagesumsatz des jeweiligen Handelssegments ist vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten.
Wie in der Adhoc-Mitteilung vom 13. August 2012 erläutert wurde, erfolgt der Rückkauf von Aktien nach dem Vorstandsbeschluss nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

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