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DGAP-Ad-hoc News vom 08.12.2020

home24 SE: home24 SE beschließt Barkapitalerhöhung

home24 SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
home24 SE: home24 SE beschließt Barkapitalerhöhung

08.12.2020 / 17:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.

Berlin, 8. Dezember 2020 - Der Vorstand der home24 SE (die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen (die "Kapitalerhöhung"). Die Gesellschaft beabsichtigt, bis zu 2.640.918 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien auszugeben, was einem Betrag von bis zu 10 % des gegenwärtigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Die Anzahl der neuen Aktien und der Platzierungspreis werden im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt, welches mit sofortiger Wirkung beginnt. Die neuen Aktien sind mit den gleichen Rechten ausgestattet, einschließlich der Dividendenberechtigung, wie die bestehenden Aktien der Gesellschaft.

Die neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung sollen ausschließlich institutionellen Investoren angeboten und unter Einbeziehung in die bestehende Notierung im regulierten Markt Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zum Börsenhandel zugelassen werden. Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung hat die Gesellschaft einer 90-tägigen Lock-up-Periode zugestimmt, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Im Hinblick auf die jüngst verkündeten Pläne der Gesellschaft, die Vorbereitungen für den Börsengang ihrer brasilianischen Tochtergesellschaft Mobly S.A. voranzutreiben, beabsichtigt die Gesellschaft, die Nettoemissionserlöse aus der Privatplatzierung in erster Linie für die Stärkung ihres europäischen Geschäfts zu verwenden. Insbesondere beabsichtigt die Gesellschaft Investitionen in zusätzliches Umlaufvermögen, kundenorientierte Technologie und ihr Showroom-Konzept zu tätigen, das Performance Marketing zu skalieren, insbesondere mit stärkerem Fokus auf ihre europäischen Märkte außerhalb der DACH-Region, die Markenbekanntheit zu stärken sowie potentielle Möglichkeiten für externes Wachstum zu nutzen.

Mitteilende Person: Dr. Martin Bredol, Capital Market Compliance Officer


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Rechtliche Hinweise

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Japan oder Australien oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der home24 SE oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zugrunde gelegt werden. Die vorbezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem Securities Act in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem Securities Act besteht.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) Personen, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order') fallen, (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder (iii) Personen, denen sie anderweitig unter den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften rechtmäßig zugänglich gemacht werden dürfen (solche Personen zusammen, die 'Relevanten Personen'). Auf diese Veröffentlichung dürfen andere Personen als Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich richtet sich die Platzierung der in dieser Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere (die 'Platzierung') ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung).

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.

Diese Veröffentlichung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Platzierung für die betroffene Person konsultieren.

Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der home24 SE enthalten ('zukunftsgerichtete Aussagen'). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie 'glauben', 'schätzen', 'antizipieren', 'erwarten', 'beabsichtigen', 'werden', oder 'sollen' sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der home24 SE und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Veröffentlichung Gültigkeit. Die Gesellschaft wird die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch spätere Ereignisse oder Umstände reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, korrigieren, und übernimmt hierzu auch keine entsprechende Verpflichtung. Weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernimmt eine wie auch immer geartete Verantwortung dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.

Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU)) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu evaluieren und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

Kontakt:
Philipp Steinhäuser, ir@home24.de

 


08.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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