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Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-PVR News vom 21.08.2013

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG 

21.08.2013 18:40

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Korrektur der Stimmrechtsmitteilung nach §§ 21, 22, 24 WpHG vom 14. August 2013

Die RWE Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland (nachfolgend 'RWE' genannt) hat uns am 16. August 2013 gemäß §§ 21, 22 und 24 WpHG wie folgt informiert:

In der Vergangenheit hatte uns die RWE mitgeteilt, dass der RWE über ihr Tochterunternehmen BGE Beteiligungs-Gesellschaft für Energieunternehmen mbH, Essen, Deutschland, (nachfolgend 'BGE' genannt) ein Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, in Höhe von 4,22 % zuzurechnen ist (Zurechnung gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).

Der Stimmrechtsanteil hat sich zwischenzeitlich weiter reduziert.
Daher hat die RWE uns gem. §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 24 WpHG, zugleich auch für ihr Tochterunternehmen BGE Folgendes mitgeteilt:
1. Der Stimmrechtsanteil der BGE Beteiligungs-Gesellschaft für Energieunternehmen mbH, Essen, Deutschland, (nachfolgend 'BGE' genannt) an der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, (nachfolgend 'HDM' genannt) hat am 14. August 2013 den Schwellenwert von 3 % unterschritten. Der nunmehr von BGE unmittelbar gehaltene Stimmrechtsanteil gemäß § 21 Abs. 1 WpHG betrug an diesem Tag 2,988 %, das entsprach 7.000.000 Stimmrechten.
2. Der RWE Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, (nachfolgend 'RWE' genannt) sind die durch BGE gehaltenen Stimmrechte an HDM gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG in voller Höhe zuzurechnen. RWE hat daher am 14. August 2013 ebenfalls den Schwellenwert von 3 % der Stimmrechte an HDM unterschritten. Der Stimmrechtsanteil der RWE an der HDM betrug an diesem Tag gleichfalls 2,988 %, das entsprach 7.000.000 Stimmrechten (Zurechnung gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).


21.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
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