Die PH Vermögensverwaltung GmbH, Zossen, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 09.11.2018 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 09.11.2018 über Folgendes informiert:
Die Überschreitung der Meldeschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die unserem Tochterunternehmen Spohn Cement Beteiligungen GmbH gehören oder zuzurechnen sind.
- Der der Zurechnung zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate im wesentlichen Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
- Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen strebt der Meldepflichtige nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, wird der Meldepflichtige über die Ausübung seiner Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
Im Übrigen ist der mittelbare Gesellschafter des Meldepflichtigen, Ludwig Merckle, Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft.
- Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der oben genannten Meldeschwellen geführt hat, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.