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Heidelberg Materials AG

News Detail

DGAP-PVR News vom 13.05.2015

Korrektur der Veröffentlichung vom 12.05.2015, 16:45 Uhr MEZ - HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HeidelbergCement AG 

13.05.2015 16:31

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.05.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HeidelbergCement AG, Heidelberg, Deutschland am 06.05.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 5663332 Stimmrechten) betragen hat. 1,51% der Stimmrechte (das entspricht 2843295 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 1,50% der Stimmrechte (das entspricht 2820027 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.



13.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  HeidelbergCement AG
              Berliner Straße 6
              69120 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelbergcement.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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