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DGAP-News News vom 05.08.2015

Hannover Rück SE: Hannover Rück-Gruppe erhält BaFin-Genehmigung für ihr internes Kapitalmodell

Hannover Rück SE / Schlagwort(e): Sonstiges

2015-08-05 / 14:00


Presseinformation

Hannover Rück-Gruppe erhält BaFin-Genehmigung für ihr internes Kapitalmodell

Hannover, 5. August 2015: Nach intensiven Vorbereitungen hat die Hannover Rück-Gruppe von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Genehmigung erhalten, mit der Einführung von Solvency II ihre Solvenzanforderungen anhand ihres internen Kapitalmodells zu berechnen. Dieses Modell wird bereits seit mehreren Jahren im Risikomanagement und in der Unternehmenssteuerung der Hannover Rück-Gruppe erfolgreich eingesetzt und deckt im Rahmen der Umsetzung von Solvency II die für die Unternehmenssteuerung wichtigsten Zeichnungs-, Markt- und Gegenparteiausfallrisiken ab.

"Mit unserem internen Kapitalmodell können wir, anders als mit einem Standardmodell, die Risikostruktur unseres Rückversicherungsgeschäfts bestmöglich abbilden und so auch unsere aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen im Rahmen von Solvency II weiterhin effizient umsetzen", erklärte der Vorstandsvorsitzende Ulrich Wallin.

Die Kapitalbedeckungsquote liegt zum 31.12.2014 nach den zukünftigen Solvency II-Regeln für die Hannover Rück-Gruppe weiterhin komfortabel bei über 250 %.

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Die Hannover Rück ist mit einem Bruttoprämienvolumen von 14,4 Mrd. EUR der drittgrößte Rückversicherer der Welt. Sie betreibt alle Sparten der Schaden- und Personen-Rückversicherung und ist mit ca. 2.500 Mitarbeitern auf allen Kontinenten vertreten. Das Deutschland-Geschäft der Gruppe wird von der Tochtergesellschaft E+S Rück betrieben. Die für die Versicherungswirtschaft wichtigen Ratingagenturen haben sowohl Hannover Rück als auch E+S Rück sehr gute Finanzkraft-Bewertungen zuerkannt (Standard & Poor's AA- "Very Strong"; A.M. Best A+ "Superior").

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