Quanmax AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Quanmax AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 22.09.2010 17:22 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Deutsche Bank AG, London, Großbritannien hat uns gemäß gemäß § 91 Abs. 1 BörseG am 21.09.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Quanmax AG, Linz, Österreich, ISIN: AT0000A0E9W5, WKN: A0X9EJ am 25.03.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,25% (das entspricht 1.250.000 Stimmrechten) betragen hat. 6,25% der Stimmrechte (das entspricht 1.250.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 92 Nr. 4 BörseG von der von ihr kontrollierten DWS Investment GmbH zuzurechnen. Korrektur der Veröffentlichung gem. §26 Abs. 1 WpHG vom 15.9.2010: Die Deutsche Bank AG, London, Großbritannien hat uns gemäß gemäß § 91 Abs. 1 BörseG am 21.09.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Quanmax AG, Linz, Österreich, ISIN: AT0000A0E9W5, WKN: A0X9EJ am 02.09.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,95% (das entspricht 1.100.000 Stimmrechten) betragen hat. 4,95% der Stimmrechte (das entspricht 1.100.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 92 Nr. 4 BörseG von der von ihr kontrollierten DWS Investment GmbH zuzurechnen. 22.09.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Quanmax AG Industriezeile 35 4021 Linz Österreich Internet: www.quanmax.ag Ende der Mitteilung DGAP News-Service |