Hauptversammlung stimmt Aktiensplit im Verhältnis 1:3 mit großer Mehrheit zu und beschließt zehnte Dividendenerhöhung in Folge
Die Aktionäre von Fresenius Medical Care haben heute auf der ordentlichen Hauptversammlung in Frankfurt am Main den von Aufsichtsrat und Vorstand vorgeschlagenen Aktiensplit im Verhältnis 1:3 mit großer Mehrheit genehmigt. Dem entsprechenden Antrag stimmten weit über 99 Prozent des vertretenen Stammkapitals zu. Der Aktiensplit soll nach Eintragung in das Handelsregister im dritten Quartal 2007 erfolgen.
Nach dem Aktiensplit wird jeder Inhaber von bislang einer Stammaktie über drei Stammaktien und jeder Inhaber von bislang einer Vorzugsaktie über drei Vorzugsaktien verfügen. Durch den Aktiensplit ermäßigt sich gleichzeitig das Kursniveau rechnerisch auf etwa ein Drittel, ohne dass hierdurch der Gesamtwert für die Aktionäre berührt wird. Ziel ist es, den Handel mit Aktien von Fresenius Medical Care zu fördern und diese auch für breite Anlegerkreise noch attraktiver zu machen. Durch die außerordentlich erfolgreiche Entwicklung in den ver-gangenen Jahren war der Preis je Aktie deutlich gestiegen, so dass dieser derzeit zu den höchsten im DAX 30 zählt.
Im Zuge des Aktiensplits wird zunächst das Grundkapital von Fresenius Medical Care durch die Umwandlung von Kapitalrücklagen auf 295,2 Millionen Euro erhöht und anschließend in 291.449.373 Stammaktien sowie 3.720.522 Vorzugsaktien neu eingeteilt. Der anteilige Betrag am Grundkapital wird sich auf 1,00 Euro je Aktie belaufen.
Bei der Hauptversammlung billigten die Aktionäre außerdem die vorgeschlagene Dividende: Inhaber von Stammaktien erhalten jeweils 1,41 Euro (Vorjahr: 1,23 Euro) und Inhaber von Vorzugsaktien jeweils 1,47 Euro (Vorjahr: 1,29 Euro). Damit erhöht Fresenius Medical Care die Dividende im zehnten Jahr in Folge. Darüber hinaus entlasteten die Aktionäre Vorstand und Aufsichtsrat mit einer Mehrheit von weit über 99 Prozent.
Auf der Hauptversammlung waren 74,24 Prozent des Stammkapitals und 5,33 Prozent des Vorzugskapitals vertreten. Stimmberechtigt waren die Stammaktionäre.
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