ESTAVIS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ESTAVIS AG / Korrektur der Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 19.05.2010 11:47 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Asset Value Investors Limited, London, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.05.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ESTAVIS AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE000A0KFKB3, WKN: A0KFKB am 26.04.2010 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,50% (das entspricht 906634 Stimmrechten) betragen hat. 9,50% der Stimmrechte (das entspricht 906634 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 19.05.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: ESTAVIS AG Uhlandstr. 165 10719 Berlin Deutschland Internet: http://www.estavis.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |