ESTAVIS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ESTAVIS AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG (Mitteilung zur Erstzulassung) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Galloway Ltd., c/o Viking House, Nelson Street, Douglas, GB - Isle of Man IM1 2AH, an der ESTAVIS AG, Uhlandstr. 165, 10719 Berlin, am 30. März 2007, dem Datum der erstmaligen Zulassung der Aktien der ESTAVIS AG zum Handel im geregelten Markt (Teilbereich Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse, ca. 7,12 % (550.000 Stimmrechte) beträgt und damit die in § 21 Abs. 1 WpHG aufgeführten Schwellen von 3 % und 5 % überschreitet. Davon sind uns ca. 0,65 % (50.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zuzurechnen. DGAP 04.04.2007 Sprache: Deutsch Emittent: ESTAVIS AG Uhlandstr. 165 10719 Berlin Deutschland www: http://www.estavis.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |