ESTAVIS AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung ESTAVIS AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG (Mitteilung zur Erstzulassung) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG Hiermit teile ich gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mit, dass mein Stimmrechtsanteil an der ESTAVIS AG, Uhlandstr. 165, 10719 Berlin, am 30. März 2007, dem Datum der erstmaligen Zulassung der Aktien der ESTAVIS AG zum Handel im geregelten Markt (Teilbereich Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse, ca. 56,97% (4.400.520 Stimmrechte) beträgt, und damit die in § 21 Abs. 1 WpHG aufgeführten Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschreitet. Davon sind mir - ca. 48,87 % (3.774.567 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der ESTAVIS AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden mir dabei Stimmrechte zugerechnet: - Rainer Schorr Beteiligungsgesellschaft mbH, Uhlandstr. 165, 10719 Berlin, ca. 48,87 % (3.774.567 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Rainer Schorr DGAP 04.04.2007 Sprache: Deutsch Emittent: ESTAVIS AG Uhlandstr. 165 10719 Berlin Deutschland www: http://www.estavis.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |