IR-Center [zurück zur Startseite]

ElringKlinger AG

News Detail

DGAP-PVR News vom 09.07.2014

ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG 

09.07.2014 11:33

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:


Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mitteilungspflichtige:


Elrena GmbH AG St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz
Stiftung Klaus Lechler St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz



Emittent:

ElringKlinger AG
Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland
Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die Elrena GmbH, Ihnen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die Stiftung Klaus Lechler und uns übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von der Stiftung Klaus Lechler und uns gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils die Schwellen von 20% und 25% überschritten hat.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Stiftung Klaus Lechler Folgendes mit:

 1. Elrena GmbH

1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Elrena GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der Elrena GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Die Elrena GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die Elrena GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Elrena GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Elrena GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.
 2. Stiftung Klaus Lechler 

2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Stiftung Klaus Lechler ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH, einem Tochterunternehmen der Stiftung Klaus Lechler i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Es ist seitens der Stiftung Klaus Lechler nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Die Stiftung Klaus Lechler strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die Stiftung Klaus Lechler strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Stiftung Klaus Lechler wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Stiftung Klaus Lechler ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH, einem Tochterunternehmen der Stiftung Klaus Lechler i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.



09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  ElringKlinger AG
              Max-Eyth-Straße 2
              72581 Dettingen/Erms
              Deutschland
Internet:     www.elringklinger.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von unserem Kooperationspartner