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Drägerwerk AG & Co. KGaA

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DGAP-Ad-hoc News vom 09.09.2016

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Aktienrückkauf für Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm

Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
09.09.2016 16:07

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung nach § 17 MAR

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Aktienrückkauf für Mitarbeiter- Beteiligungsprogramm

Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der Drägerwerk AG & Co. KGaA ("Dräger") hat beschlossen, bis zu 237.600 Stück eigene Vorzugsaktien für die Durchführung des diesjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erwerben. Die tatsächliche Anzahl der zu erwerbenden Vorzugsaktien hängt von der Beteiligung der Mitarbeiter ab. Dräger plant bei Durchführung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms einen jährlichen Vorzugsaktienrückkauf.
Den teilnehmenden Mitarbeitern wird für jeweils drei vom Mitarbeiter erworbene Dräger Vorzugsaktien (Investment-Aktien) eine Dräger Vorzugsaktie als Bonusaktie gewährt. Insgesamt sind rund 6.600 Mitarbeiter teilnahmeberechtigt. Pro Mitarbeiter ist die Anzahl der Investment-Aktien auf 27 Vorzugsaktien beschränkt. Alle im Rahmen des Programms erworbenen Vorzugsaktien unterliegen einer Haltefrist von rund zwei Jahren.
Beim letztmalig durchgeführten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Jahr 2015 hatten rund 18 % der berechtigten Mitarbeiter am Programm teilgenommen. Bei einer ähnlichen Beteiligung der Mitarbeiter im Jahr 2016 würde Dräger für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm rund 30.000 Vorzugsaktien am Kapitalmarkt erwerben.

Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. April 2016, bis zu 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen.

Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016.

Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigen Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf wird durch die mandatierte Bank innerhalb des Zeitraumes vom 8. November bis 17. November 2016 durchgeführt werden. Der Zeitraum für den Rückkauf kann bei Bedarf von Dräger verlängert werden. Die Bank wird allein über den konkreten Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien bestimmen.
Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft www.draeger.com in der Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den gesetzlichen Bestimmungen berichten.

[09. September 2016]

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