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DEUTZ AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 14.11.2008

DEUTZ AG:DEUTZ AG schließt außergerichtlichen Vergleich mit 3i

DEUTZ AG / Rechtssache/Rechtssache

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Die DEUTZ AG hat mit dem Finanzinvestor 3i eine außergerichtliche Einigung über sämtliche etwaigen Ansprüche der Käufergesellschaft im Zusammenhang mit dem Erwerb von DEUTZ Power Systems im September 2007 erzielt. Die DEUTZ AG hat sich in dem Vergleich verpflichtet, eine Ausgleichszahlung an die Käufergesellschaft zu leisten. Mit dieser Zahlung sind sämtliche Ansprüche seitens 3i im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag abgegolten. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Verkaufs gebildeten Rückstellungen und anderer gegenläufiger Effekte ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEUTZ AG.



Sandra Siegele
Leiterin  Investor Relations
Telefon: +49 (0) 221 822 2492
Telefax:  +49 (0) 221 822 3278
E-Mail:   siegele.s@deutz.com



14.11.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     DEUTZ AG
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