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DEUTZ AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 30.01.2008

DEUTZ AG: DEUTZ kündigt Wandelschuldverschreibung

DEUTZ AG / Sonstiges/Sonstiges

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Der Vorstand der DEUTZ AG, Köln, wird die in 2004 ausgegebene Wandelschuldverschreibung (ISIN DE 000A0BNUN0 / WKN A0BNUN) am 6. Februar 2008 mit Wirkung zum 7. März 2008 kündigen. Dem hat der Aufsichtsrat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Bei der Rückzahlung erhalten die Inhaber der Wandelschuldverschreibung den Nennbetrag von 3,40 € zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen. Die Inhaber haben jedoch bis zum 3. März 2008 die Möglichkeit, jede Schuldverschreibung in eine DEUTZ-Aktie zu wandeln. Derzeit stehen noch 838.823 Stücke zur Wandlung aus. Das entspricht 4,2 % des ursprünglichen Emissionsvolumens. 

Andrea Bleesen
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Fax: +49 (0) 221 8 22-24 98
E-Mail: bleesen.a@deutz.com







30.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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