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DF Deutsche Forfait AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 30.09.2015

DF Deutsche Forfait AG: Amtsgericht genehmigt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

DF Deutsche Forfait AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
30.09.2015 16:06

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


DF Deutsche Forfait AG: Amtsgericht genehmigt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Köln, 30. September 2015 - Das Amtsgericht Köln hat den Vorstand der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) heute informiert, dass dem Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung stattgegeben wurde. Das Schutzschirmverfahren gewährt der Gesellschaft für einen Zeitraum von drei Monaten, geschützt von Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger, die Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft. Darüber hinaus kann der Vorstand die begonnene finanzwirtschaftliche Restrukturierung uneingeschränkt fortführen und somit die Sanierung mit den nun möglichen rechtlichen Mitteln umsetzen.
Das Amtsgericht hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich, Köln, zum Sachwalter ernannt. Die DF Deutsche Forfait AG wird rechtlich von den Insolvenzspezialisten BBL Bernsau Brockdorff unterstützt.

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