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DGAP-Ad-hoc News vom 19.10.2016

Deutsche Börse AG: Weitere U.S.-amerikanische Kläger reichen Klage ein, in der auch Deutsche Börse AG Tochtergesellschaft Clearstream als Beklagte benannt wird

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Rechtssache
19.10.2016 21:34

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Deutsche Börse AG: Weitere U.S.-amerikanische Kläger reichen Klage ein, in der auch Deutsche Börse AG Tochtergesellschaft Clearstream als Beklagte benannt wird

Clearstream Banking S.A., Luxemburg ("Clearstream"), eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, erfuhr vergangene Nacht, dass bestimmte Vollstreckungsgläubiger des Iran und der Bank Markazi (die "Havlish-Kläger") am Freitag, den 14. Oktober 2016, eine Klage vor dem United States District Court des Southern District von New York eingereicht haben, in der Iran, Bank Markazi und Finanzintermediäre einschließlich Clearstream als Beklagte benannt worden sind.
 
Gemäß der Klage erwirkten die Havlish-Kläger in 2012 ein Gerichtsurteil gegen Iran und die Bank Markazi über rund USD 6,6 Mrd. Die Havlish-Kläger streben nunmehr die Vollstreckung in das Vermögen dieser Beklagten an und machen auch Ansprüche gegen Clearstream aufgrund ihrer historischen Beziehung zur Bank Markazi als Kunde geltend. Ihre Klage basiert auf Vermögenswerten der Bank Markazi und Vorwürfen gegen Clearstream, ähnlich wie in Rechtsstreitigkeiten, die bereits durch andere U.S.-amerikanische Vollstreckungsgläubiger des Iran betrieben werden.
Clearstream hält die Havlish-Klage gegen sich für unbegründet. Clearstream wird alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sich entschieden gegen die Klage zu verteidigen.


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