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DGAP-Ad-hoc News vom 11.07.2016

Deutsche Börse AG: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG von 75% auf 60%

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
11.07.2016 13:56

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN UNTERLIEGEN WÜRDEN

Deutsche Börse AG: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG von 75% auf 60%

HLDCO123 PLC, London, Vereinigtes Königreich hat am 1. Juni 2016 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Tauschangebotes (das "Tauschangebot") an die Aktionäre der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Deutsche Börse AG veröffentlicht.
Das Tauschangebot und die durch die Annahme des Tauschangebots zustande kommenden Verträge stehen unter verschiedenen, in der Angebotsunterlage näher beschriebenen Vollzugsbedingungen, unter anderem einer Mindestannahmeschwelle von 75% der Aktien der Deutsche Börse AG. HLDCO123 PLC hat beschlossen, diese Mindestannahmeschwelle auf 60% herabzusetzen und beabsichtigt diese Angebotsänderung am heutigen Tage u.a. im Internet unter http://www.mergerdocuments-db-lseg.com zu veröffentlichen.
Auf Grund dieser Änderung des Tauschangebots wird sich die Annahmefrist des Tauschangebots um zwei Wochen verlängern. Aktionäre der Deutsche Börse AG können das Tauschangebot daher noch bis zum 26. Juli 2016, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit) annehmen.


DISCLAIMER

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch oder Verkauf von Aktien dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem WpÜG im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG betreffende Bestimmungen sind, soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Deutsche Börse AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Tauschangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein Tauschangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.
Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der HLDCO123 PLC, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches Angebot in den USA statt. Sofern die Aktien der HLDCO123 PLC nach der Einschätzung der HLDCO123 PLC gemäß den Bestimmungen des U.S. Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam das Tauschangebot angenommen hat, anstatt der ihm ansonsten zustehenden Anzahl an Aktien der HLDCO123 PLC den Nettoerlös aus der Veräußerung der entsprechenden Aktien der HLDCO123 PLC.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige Broker außerhalb des Tauschangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Deutsche Börse AG erwerben bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Deutsche Börse AG gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.


Kontakt:
Deutsche Börse AG
Media Relations
Telefon: +49-(0) 69-2 11-1 15 00 
E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com


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