Die Rossmann Beteiligungs GmbH hatte der Deutschen Beteiligungs AG am 27. November 2019 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Rossmann Beteiligungs GmbH an der Deutschen Beteiligungs AG am 25. November 2019 die Schwelle von 25 Prozent überschritten und an diesem Tag 25,01 Prozent betragen hatte.
Am 3. Dezember 2019 übermittelte uns die Rossmann Beteiligungs GmbH dazu ergänzend gemäß § 43 WpHG folgende Informationen:
1. Bei den Investitionen der Rossmann Beteiligungs GmbH handelt es sich um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.
2. Die Rossmann Beteiligungs GmbH beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate durch Erwerb von Aktien weitere Stimmrechte zu erlangen. Dabei ist jedoch nicht geplant, die Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte und damit die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG zu erreichen.
3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats strebt die Rossmann Beteiligungs GmbH derzeit nicht an. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands strebt die Rossmann Beteiligungs GmbH nicht an.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Deutschen Beteiligungs AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird von der Rossmann Beteiligungs GmbH nicht angestrebt.
5. Der Erwerb der Stimmrechte der Rossmann Beteiligungs GmbH wurde aus Eigenmitteln finanziert.