DEAG widerspricht Darstellung von CTS - Berufung gegen erstinstanzliches Urteil eingelegt - Keine Auswirkungen auf Qivive - 'Unternehmen Freizeit' Die DEAG Deutsche Entertainment AG hat gegen das am 29.5.2001 verkündete erstinstanzliche Urteil vor dem Landgericht Berlin Berufung eingelegt und erwartet im Sommer des nächsten Jahres die Berufungsverhandlung vor dem Kammergericht. Das ergangene Feststellungsurteil ist ohne rechtliche Wirkung für das laufende Geschäft der DEAG, so daß der Vertrieb der Eintrittskarten weiterhin über Qivive - 'Unternehmen Freizeit' erfolgt. Die DEAG erwartet nach umfassender Prüfung durch zwei hochspezialisierte Anwaltskanzleien, daß das Landgerichtsurteil vor dem Kammergerict keinen Bestand haben wird. Schadensersatzansprüche bestehen demnach nicht. Für die DEAG ergeben sich aus dem nicht rechtskräftigen Urteil keinerlei wirtschaftliche Auswirkungen. Der Vorstand bekräftigt daher nach Konsultation seiner Anwälte sämtliche abgegebenen Umsatz- und Ertragsprognosen. Diese Ad hoc-Meldung und weitere Informationen können im DEAG-News Archiv unter http://www.deag.de/ir abgerufen werden oder sind zu erfragen: Tel. (030) 81075-0. |