Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Zusage von KfW für Darlehen im Umfang von 25 Millionen Euro
Berlin, 04.12.2020 - Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ("DEAG", ISIN: DE000A0Z23G6, Ticker-Symbol: LOUD) hat heute die Genehmigung der staatlichen Förderbank KfW für ein Darlehen aus dem KfW Sonderprogramm 2020 über 25 Mio. Euro in zwei Tranchen zur Finanzierung von Betriebsmitteln erhalten. Die Ausreichung des Darlehens erfolgt über Hausbanken.
Die erste Tranche im Umfang von 15 Mio. EUR ist sofort abrufbar, die zweite Tranche im Umfang von bis zu 10 Mio. EUR kann ab dem 30. September 2021 bis maximal 12 Monate nach Darlehenszusage abgerufen werden. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 2 % p.a. verzinst. Die Laufzeit beider Tranchen beträgt sechs Jahre. Nach dem tilgungsfreien ersten Jahr erfolgt eine quartalsweise Tilgung. Die Darlehensbedingungen enthalten sonst übliche Konditionen. Neben DEAG haften DEAG-Tochtergesellschaften als Garantiegeber.
Mitteilende Person: Prof. Peter Schwenkow, Vorstandsvorsitzender
+++ Ende der Ad hoc-Mitteilung +++
04.12.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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