Außerordentlicher Ertrag nach positivem Bescheid der Finanzbehörde Die DEAG Deutsche Entertainment AG (WKN 551390) hat im Jahr 2002 nach einer Umsatzsteuersonderprüfung bei einer ehemaligen Tochtergesellschaft aufgrund eines Haftungsbescheides für mögliche Umsatzsteuernachzahlungen eine Rückstellung in Höhe von 1.200.000,00 EUR gebildet, die auch in der Bilanz des Geschäftsjahres 2003 beibehalten worden ist. Gegen die ergangenen Bescheide hat die DEAG Einspruch eingelegt. Das Finanzamt hat sich jetzt der Rechtsauffassung der DEAG angeschlossen und bereits einen geänderten Steuerbescheid für das Jahr 2000 erlassen. Die Rückstellung von 1.200.000,00 EUR wird daher als außerordentlicher Ertrag gewinnerhöhend aufgelöst. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung dieser Entscheidung für weitere Einspruchsverfahren der Gesellschaft geht der Vorstand kurzfristig von weiteren ergebnisverbessernden und positiv liquiditätswirksamen Bescheiden aus. |