DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Sonstiges
27.05.2014 / 14:59
Bekanntmachung nach Art. 9 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 vom 22. Dezember 2003 betreffend die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen im Rahmen der Kapitalerhöhung der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (ISIN DE000A0Z23G6)
Berlin, 27. Mai 2014 - Im Rahmen der Kapitalerhöhung der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 69474) war Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA entsprechend der Darstellung im Wertpapierprospekt vom 7. Mai 2014 in ihrer Funktion als Stabilisierungsmanager berechtigt, selbst oder durch verbundene Unternehmen Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Stützung des Börsen- oder Marktpreises der bestehenden und/oder neuen Aktien der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft abzielen, um einem bestehenden Verkaufsdruck entgegenzuwirken.
Der Stabilisierungszeitraum begann mit der Veröffentlichung des Bezugspreises für die neuen Aktien am 8. Mai 2014 und endete vorzeitig am 26. Mai 2014.
Während des Stabilisierungszeitraums wurden keine Stabilisierungsmaßnahmen von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA als Stabilisierungsmanager vorgenommen.
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Kontakt für weitere Informationen:
Axel Mühlhaus
edicto GmbH
Tel: +49-69-90 550 552
E-Mail: deag@edicto.de